17.09.2021Claudia Otte
Flutkatastrophe: Anträge für Aufbauhilfe ab sofort möglich
Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können Aufbauhilfen beantragen zum Beispiel bei Sachschäden an Gebäuden, Wegen, Garagen und Hausrat. Im Falle von Unternehmen der Wohnungswirtschaft oder bei privaten Vermieterinnen und Vermietern können auch Mietausfälle bzw. die Verringerung von Mieteinnahmen erstattet werden.
Alle erforderlichen Informationen und Anträge finden sich im Internet unter:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Für eine Erstberatung hat die Stadt Wuppertal die Rufnummer 563-2000 geschaltet. Hier können allgemeine Fragen zur Aufbauhilfe beantwortet werden.
Wichtig:
Die Stadt kann nur eine Erstberatung leisten. Sind eine intensivere Betreuung und die Klärung von Einzelfragen notwendig, wird an entsprechende Stellen des Landes weitergeleitet.
IHK hilft Unternehmen:
Für Unternehmen war die Bergische IHK in den vergangenen Wochen intensiv in die Ausarbeitung der Förderbedingungen einbezogen. Sie wird nun ihre Mitgliedsunternehmen bei allen Fragen rund um die Antragstellung über ihre Hotline 0202-2490 555 und per Mail über aufbauhilfe@bergische.ihk.de beraten.
Quelle: Stadt Wuppertal
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