Für den Notfall vorsorgen: Anleitung für eine Patientenverfügung

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man eigene Wünsche für den Fall schwerer Krankheit sinnvoll festlegt

Ein Sturz, ein Unfall, eine Krankheit oder einfach das Alter: Es kann ganz plötzlich passieren oder schleichend, dass man selbst nichts mehr entscheiden kann. Wie möchte man bei schwerer Krankheit behandelt und gepflegt werden? Sollen alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden? Welche Untersuchungen und Therapien sind gewünscht, welche nicht? Mit einer Patientenverfügung können alle Menschen ab 18 für solche Fälle vorsorgen. Petra Götz von der Verbraucherzentrale NRW, gibt Tipps welche Aspekte darin wichtig sind.

  • Was ist eine Patientenverfügung?
    Für eine medizinische Maßnahme ist immer die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Für den Fall, dass man diese selbst nicht geben kann, kann man seinen Willen vorab in einer Patientenverfügung festlegen. Hier bestimmt man, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen gewünscht sind und welche nicht. Das entlastet die Angehörigen, die sonst vielleicht mühsam den möglichen Willen ermitteln und gegenüber Ärzt:innen vertreten müssen.
  • Form und Aufbewahrung:
    Angehörige müssen vor allem wissen, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo sie zu finden ist. Eine Ablage in einem persönlichen Ordner, zu dem Angehörige Zugang haben, reicht aus. Ein Gang zum Notar ist nicht nötig. Ärzt:innen sind allerdings darauf angewiesen, dass aus der Patientenverfügung genau hervorgeht, welchen medizinischen Maßnahmen zugestimmt und welche abgelehnt wurden. Sie müssen sicher sein, welche Maßnahme die Patientin oder der Patient in der aktuellen Situation gewollt hätte. Wichtig sind Datum und Unterschrift. Ideal ist es, den Text selbst regelmäßig zu prüfen, ob alles noch gilt und dies mit erneuter Unterschrift und Datum zu dokumentieren.
  • Welche Szenarien sollten abgedeckt sein?
    Die Verfügung sollte typische Situationen abdecken, in denen eine eigenständige Entscheidung und Willensäußerung nicht mehr möglich ist. Also etwa im Sterbeprozess, bei Hirnschädigungen, Koma, Demenz oder einer unheilbaren Krankheit im Endstadium. Soll dann das Leben mit allen Mitteln verlängert werden? Gibt es bestimmte Maßnahmen, die ausdrücklich gewünscht oder abgelehnt werden? Wann sollen starke Schmerzen gelindert oder Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, wann eine künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung eingestellt werden? Außerdem ist eine Person zu benennen, die die Patientenverfügung in der Situation mit dem ärztlichen Personal bespricht.
  • Wichtig ist die persönliche Motivation
    Trotz einer Patientenverfügung können Unklarheiten auftreten, vielleicht auch unter Verwandten. Es ist daher empfehlenswert, eigene Vorstellungen und Wünsche in Gesprächen nahestehenden Personen mitzuteilen.
  • Weiterführende Infos und Links:

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