Fuss e.V.: Fortschritt durch Rückschnitt

Am 28. Februar ist der letzte Termin, Sträucher und Bäume zu schneiden. Überprüfen Sie ihre Grenzen zum öffentlichen Verkehrsraum. Helfen Sie mir, den Verkehr, besonders die Bürgersteige, sicherer zu machen.

Fuss eV Logo grün

Kirschblüte Bonn

Wie schön können Pflanzen im öffentlichen Raum sein. Hier ein Bild aus der Bonner Altstadt zur Kirschblüte.

Gepflegte Hecken und Sträucher geben vielen Wuppertaler Straßen ein markantes und gepflegtes Aussehen. Nur an der Grundstücksgrenze sollte mit dem Bewuchs Schluss sein. Ab hier können Pflanzen auch gefährlich oder mindestens hinderlich für Fußgänger sein, wenn sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.

Hecke mit PKW

Jetzt ist die richtige Zeit, liebe Hobbygärtner und Grundstücksbesitzer/-mieter  einmal ein Blick auf die eigene Grundstücksgrenze zu werfen. Alles was von ihrem Grundstück in den Gehweg hineinwächst, sollte entfernt werden. So schön es auch aussieht.

Sicherheit geht vor. Und es gibt keine Ausreden, die Vogelnester sind leer und die paar Früchte an den Sträuchern können durch gekauftes Futter ersetzt werden. Einzig auf schlafende Igel in Laubhaufen sollte geachtet werden.

Hecke PKW ganz nahHier wächst zusammen, was nicht zusammen gehört. Hecken fast bis zum ordnungswidrig geparkten PKW. Beides stört und auf der Gartenseite hilft nur ein radikaler Rückschnitt. Ein Schnitt bis zur Grundstückgrenze bringt nur kurz Erleichterung, denn wer will in ein paar Wochen schon wieder nachschneiden.

Nach dem Schnitt sollte man sich die Hecke oder die Sträucher noch einmal anschauen. Soweit darf man auch im Sommer die Hecken stutzen. Dies gilt noch als Korrekturschnitt und ist erlaubt. Dickere Äste mit Schnittkanten, die wie Speere in Richtung Gehweg stehen, sollte man tief abschneiden.

Schon beim Pflanzen von Hecken sollte man einen ausreichenden Abstand zum Gehweg halten, sonst schneiden man ständig nach.Hecke wird gepflanzt

 

Nicht nur Hecke und Sträucher sind für Fußgänger gefährlich. Auch tief hängende Äste.

 

Diese Straßenbeleuchtung ist erst zu sehen, wenn man direkt unter der Lampe steht. Viel Licht fällt bei ihr nicht auf den Gehweg.

Straßenlampe in Ästen

 

Unten ein extremes Beispiel, wie nach einigen Jahren ein angrenzendes Grundstück einen Gehweg einnimmt. So beginnt es:

niedrige Pflanzen auf Gehweg

So endet es …:

Funckstraße

… zum Glück nicht. Nach einem Bürgerantrag eines „Fuss e.V.“ Mitgliedes hat die Stadt mit Hacke und Spaten Platz für einen richtigen Bürgersteig geschaffen. Ein Rückschnitt, der einen Fortschritt für die Wuppertaler Fußgänger gebracht hat.

Weitere Informationen unter www.fuss-ev.de
Erreichen Sie einen Ansprechpartner vor Ort über den Ortsverbands Fuss e.V Wuppertal

Hinweis zu den Bildern:
Die gezeigten Bilder sind nur Beispiele. Eine Prüfung durch Ordnungsbehörden fand nicht statt, daher kann der Autor nicht sicher sein, dass Regelverstöße vorliegen. Sollten der Bewuchs, trotz des Anscheins, noch auf dem Privatgrundstück liegen, bitte ich mir dies nachzusehen.

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    1.) Nach §39 BNatSchG sind Gehölzschnitte nur noch bis Ende Februar erlaubt. Wie kommen Sie auf den „28. März“?

    2.) Das Gesetz bezieht sich dabei nur auf das Abschneiden von Gehölzen. Formschnitte sind das ganze Jahr über erlaubt.

    3.) Auch das Abschneiden von Gehölzen ist noch nach Februar möglich, wenn es der Verkehrssicherheit dient.

    Wenn Sie keine Lust haben, sich zu informieren, und keine Lust, aktuelle Fotos zu machen (die Bilder stammen fast alle aus dem Jahr 2020), warum schreiben Sie dann so einen Beitrag?

    1. Danke für die Hinweise.
      Natürlich, 28.Februar.

      Danke,dass Sie meinen Beiträgen folgen und so aufmerksam sind.

      Es sind die gleichen Bilder. Es hat sich leider nichts verbessert an der Situation. Ich hätte genau die gleichen Bilder wieder gemacht.
      Ausnahme, Funckstr., wie im letzten Abschnitt beschrieben.

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