Gericht stoppt Jagd auf Privatgrundstück in Wuppertal
Die Klägerin, die die Jagd auf Tiere aus ethischen Gründen ablehnt, forderte, dass auf ihrem 13.000 Quadratmeter großen Grundstück in Wuppertal keine Jagd mehr stattfindet. Die Stadt Wuppertal war zuvor für die Jagd auf diesem Grundstück zuständig. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf , um die Jagd auf ihrem Grundstück zu beenden, war erfolgreich
Historisch gesehen war das Jagdrecht in Deutschland übergeordnet, was bedeutete, dass Grundeigentümer wenig Einfluss darauf hatten, ob auf ihrem Land gejagt wurde oder nicht. Dies änderte sich jedoch, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass die Rechte der Eigentümer stärker berücksichtigt werden müssen. Infolge dieses Urteils wurde das Jagdrecht im Jahr 2013 reformiert, um die Eigentümerrechte zu stärken.
In diesem konkreten Fall hat die Stadt Wuppertal auf Empfehlung des Gerichts eingewilligt, den bestehenden Jagdpachtvertrag nicht zu verlängern. Der aktuelle Vertrag wird am 1. April 2029 auslaufen, und es wird kein neuer Vertrag für das Grundstück abgeschlossen. Damit wurde das Verfahren abgeschlossen (Az.: 15 K 1852/22).
Quelle: dpa
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