Grundsteuerreform – Eckpunktepapier verabschiedet
Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und verlangt, das der Gesetzgeber die Bemessungsgrundlagen „den aktuellen Wertverhältnissen“ anpassen muss. Die Politik wurde zuvor schon u. a. vom BGH auf den Misstand hingewiesen, hat jedoch nicht reagiert, weil mit einer Änderung der Bemessungsgrundlage nur Ärger ins Haus steht, jedoch politisch kein Blumentopf zu gewinnen ist. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen. Ist bis zum Jahre 2025 keine Reform umgesetzt, droht der Verlust von 14 Milliarden Euro Steuereinnahmen jährlich – für die Kommunen.
Die Politik hat nun entschieden für die Bemessung der Grundsteuer u. a. das Gebäudebaujahr, die tatsächliche Nettokaltmiete und den Bodenrichtwert heranzuziehen.
Insgesamt soll es nicht zu einer Mehrbelastung der Mieter kommen, sagt Finanzminister Olaf Scholz.
Das klingt nach einem frommen Wunsch. Die alten Bemessungsgrundlagen stammen aus den 60er Jahren im Westen und aus den 30er Jahren im Osten. Insoweit dürften die Einheitswerte zunächst deutlich steigen. Da die Kommunen die Einheitswerte hebeln sind die Kommunen diejenigen, die am Ende die Höhe der Grundsteuer festlegen. Die Haushaltssituation der Kommunen lässt nach unten jedoch keine Spielräume zu. Da die Steuergerechtigkeit im Fokus des Urteils des BVerfG steht, werden in jedem Fall Wohnungen in guten Lagen und solche in denen höhere Mieten erzielt werden stärker besteuert. Niemand darf jedoch ernsthaft vermuten, dass es bei Wohnraum in schlechteren Lagen mit niedrigeren Mieten zu Reduzierungen kommt. Insoweit ist die Aussage von Hr. Scholz, dass Wohnen insgesamt nicht teurer wird, Augenwischerei.
Bei der seit langem andauernden Diskussion, wie man denn nun eine neue Berechnungsgrundlage schafft spielt natürlich auch die Komplexität der Ermittlung und Berechnung eine Rolle. Die Reform muss möglich sein, ohne dass die Finanzministerien tausende neue Stelle schaffen müssen oder die Gerichte mit Klagewellen der Bürger konfrontiert werden. Hierzu teile ich die Meinung vieler Experten nicht, dass in dem nun angestrebten Verfahren ein neues Bürokratiemonster geschaffen wird.
Die meisten Daten liegen der Finanzverwaltung ohnehin vor. Diese kennt das Gebäudebaujahr, die Mieteinnahmen und kann die Bodenrichtwertkarte einsehen. Insoweit ist die Datengrundlage vorhanden. Mit einem ziemlich simplen Berechnungsprogramm lassen sich die Daten in einen Bezug setzen und eine Bemessungsgrundlage ermitteln. Da die Bodenrichtwerte jährlich und die Mietspiegel alle zwei Jahre den Marktgegebenheiten angepasst werden, ist ein hohes Maß an nachhaltiger Steuergerechtigkeit gegeben. Insoweit scheint der Lösungsweg gut und richtig. Lediglich die Hinzuziehung des Gebäudebaujahres halte ich für etwas fragwürdig. Wird die repräsentative Unternehmervilla aus der Gründerzeit geringer bewertet, weil sie vor 1948 errichtet wurde? Warten wir die Gewichtung des Kriteriums ab…
Anlass zur Sorge gibt da eher die in der SPD geführte Diskussion, die Grundsteuer von der Liste umlagefähiger Nebenkosten zu streichen und die Kosten beim Vermieter zu belassen. Wenn sich diese Meinung durchsetzt hat der Finanzminister natürlich recht. Wohnen wird dann für die Mieter nicht teurer sondern viel billiger…
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