17.11.2020Claudia Otte
Heute schon geblinkt?
Doch trotz aller Bedenken: Haben Sie Mut und probieren Sie es einfach mal aus. Sollten Sie dieses Wagnis eingehen und feststellen, dass die gelben Leuchten jeweils nur auf einer Fahrzeugseite angehen und dann auch noch ständig flackern, seien Sie beruhigt. Das ist kein Defekt, sondern die Funktionsweise der Fahrtrichtungsanzeiger, die deshalb auch Blinker genannt werden.
Vielleicht sprechen Sie auch vor der ersten Anwendung mit einer vertrauenswürdigen Person in Ihrem persönlichen Umfeld. Die wird Ihnen bestätigen, dass es viele Vorteile hat, anderen Verkehrsteilnehmern im Vorfeld zu verraten, welchen Weg Ihre Fahrt in naher Zukunft nehmen wird. Sie werden erfahren, dass Verkehrsabläufe flüssiger werden und vielleicht sogar, dass ein Verkehrsunfall verhindert werden konnte.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann blinken Sie einfach mit
Und jetzt, liebe Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, mal ohne Spaß: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen“, heißt es in Paragraf 9 der Straßenverkehrsordnung. Wird der Blinker nicht vorschriftsgemäß benutzt, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von zehn Euro vor.
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Super Artikel. Das musste wirklich mal gesagt werden. Darauf habe ich schon lange gewartet. Danke, meine liebe Polizei. Und wundervoll geschrieben.