Hochschul-Sozialwerk Wuppertal, Überbrückungshilfe verlängert
Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende in pandemiebedingter Notlage
- Antragstellung für September beginnt jetzt, möglich bis 30.9.2020
- Bisher rund 200.000 Anträge bei allen Studentenwerken eingegangen, davon 180.000 bearbeitet
- Erst-Antrag oder Folge-Antrag stellen?
Erklär-Videos unter www.studentenwerke.de
Bis zum 30. September 2020 können Studierende in pandemiebedingter finanzieller Notlage noch einen Online-Antrag auf die Überbrückungshilfe der Bundesregierung stellen. Darauf macht das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal aufmerksam.
Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Höhe von bis zu 500 Euro im Monat war zunächst befristet bis Ende August.
„Nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung in Absprache mit den Studentenwerken entschieden hat, die Überbrückungshilfe um einen Monat – bis September 2020 – zu verlängern, ist nun technisch und organisatorisch alles bereit dafür“, erklärt Fritz Berger, der Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks.
Seit Juni sind über das Online-Antragsportal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de 2.445 Anträge beim Hochschul-Sozialwerk Wuppertal eingegangen; 2.340 davon sind bereits bearbeitet. 70 % dieser Anträge wurde entsprochen, 25 % mussten abgelehnt werden.
5 % der Anträge befinden sich noch in Bearbeitung bzw. es laufen noch Nachfragen.
Durchschnittlich erhielten ein/eine Wuppertaler Antragsteller/in bisher 433 € pro Monat.
Aufgrund der bundesweiten Verlängerung der Überbrückungshilfe kann das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal weitere 140.000 € an Studierende vergeben, die pandemiebedingt in finanzielle Notlage geraten sind.
Insgesamt stehen damit – allein in Wuppertal – 1.040.000 € zur Verfügung.
Auf der Website www.studentenwerke.de wird mit zwei Erklärvideos erläutert, was Studierende bei einem Erst- oder bei einem Folge-Antrag für September 2020 technisch beachten sollten.
Die beiden Erklärvideos :
https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-technische-hinweise
DSW-FAQs zur Überbrückungshilfe:
https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende
Hintergrund: Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage
Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute und pandemiebedingte Notlage. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
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