Hochzeitstauben bringen kein Glück!

Hochzeitstauben, gehandelt - benutzt - ausgesetzt

(Pflegestelle)

Viele Brautpaare planen zur Zeit gerade die schönste Feier Ihres Lebens, Ihre Hochzeitsfeier. Dabei soll es natürlich an Deko und an Glückssymbolen nicht fehlen. Was aber viele Hochzeitspaare und Ihre Gäste nicht bedenken, verschönern Sie Ihre Hochzeitsfeier nicht durch Tierleid. Weiße Hochzeitstauben z. B., stehen in vielen Kulturen als Zeichen für Frieden, Liebe und lebenslange Treue. Eine Tradition, die vielen dieser friedlichen und schönen Vögel das Leben kostet. Die kleine, weiße Zuchttaube auf dem mittleren Foto war ein Hochzeitsgeschenk. Unter viel Beifall wurde sie und ihr Partner von den Brautleuten in die Luft geworfen und strandete später auf der Straße, wo sie verhungerte.

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(Gestorben als Glückssymbol)

Oftmals bleiben Hochzeitstauben nach der Feier zurück und finden nicht mehr in ihren Heimatschlag. Durch selektive Zucht auf reinweiß ist ihnen das Heimfindevermögen abhanden gekommen, auch wenn Züchter gerne das Gegenteil behaupten. Das gilt nicht nur für Pfautauben, sondern auch für andere weiße Zuchttauben. Diese Schautauben sind im Gegensatz zu Brieftauben keine Langstrecken-, sondern Show- und Hochflieger. Beim Fliegen machen sie mit ihren Flügeln klatschende Geräusche. Dies und die weithin sichtbare Farbe lassen sie leichte Opfer von Greifvögel werden. Tierschützer sind oft tagelang mit dem Einfangen von Hochzeitstauben beschäftigt, die in luftiger Höhe sitzen und sich nicht herunter trauen. Außerdem verursachen von Greifvögel verletzte Tauben hohe Tierarztrechnungen und die tierschutzgerechte, meistens lebenslange Unterbringung und Verpflegung in speziellen Taubenvolieren kosten die Tierschützer viel Geld, welches dadurch für Stadttaubenprojekte fehlt oder einfach nicht vorhanden ist. Weiße Tauben die draußen überleben mischen sich unter die Stadttaubenschwärme und tragen zur Vergrößerung der Stadttaubenproblematik bei.

Da der Tierschutz durch den Verfasssungsrang des Einzeltierschutzes – laut Art. 20 a GG „Der Staat schützt die Tiere…“ – seit 2002 eine wesentliche Aufwertung im deutschen Grundgesetz erfahren hat, sollte dies auch in der Praxis befolgt werden.

Bitte liebe Brautpaare, sagen Sie rechtzeitig Ihren Gästen, dass Sie keine Hochzeitstauben wünschen.

 

Dankeschön und alles Glück dieser Welt für Sie!

Ihr Förderverein Stadttauben Wuppertal e.V.

 

(Pflegestelle)

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Kommentare

  1. Uwe Stoffel sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir finden auch, dass der Einsatz von Rassetauben, insbesondere der Einsatz der auf Ihren Bildern zu sehenden Pfauentauben, nicht akzeptabel ist, gegen geltene Tierschutzbestimmungen verstöss – sofern diese Fliegen gelassen werden.

    Wir finden es aber nicht Richtig, dass hir alle Anbieter, sowie alle Taubenarten über einen Kamm gescherrt werden, Sie einfach pauschal behaupten, alle Tiere würden verhungern.

    Ich möchte Sie doch bitten, wenn schon redaktionell gearbeitet wird, hier auch das gebotene Maß an Recherche zu betreiben. Es gibt nämlich einen riesen Unterscheid zwischem dem Einsatz von weiß gezüchteten Brieftauben und Rassetauben. Hochzeitstauben als Art gibt es gar nicht, dies ist ledeiglich ein Kunstbegriff der sich etabliert hat. Bitte vermeiden Sie doch solche pauschalen Aussagen, nicht nur das es unwahr ist, sondern auch seriöse Anbieter, die vielen Menschen Freude bringen, in ein falsches Licht rückt. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung, nehme gerne Stellung zu seriösen Fragen und Diskussionen.

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