Immobilien erben ist nicht immer leicht

Häufig reden wir in Deutschland von der Erbengeneration, der ca. 400 Milliarden Euro jährlich zufließen. Es ist davon auszugehen, dass in etwa 40 Prozent der Erbfälle Immobilien im Spiel sind.

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Leider entwickeln sich diese bei etwa 20 % der Erbfälle zum Zankapfel. Grundsätzlich müssen die Erben zunächst entscheiden, ob sie die geerbte Immobilie gemeinsam behalten oder veräußern wollen. Lässt sich keine Einigung erzielen, kann einer der Erben die Immobilie übernehmen und die Miterben auszahlen. Der Immobilienwert lässt sich durch Sachverständige ermitteln. Ist keine Einigung möglich, kann einer der Erben die „Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft“ beantragen. Dann kommt die Immobilie beim Amtsgericht unter den Hammer und die Erben teilen, was übrig bleibt. Jedoch ist eine gemeinsame, sachliche Einigung meist für alle Erben besser. Auch bei zerstrittenen Erbengemeinschaften gibt es ein einheitliches Ziel: Am Ende des Tages möchte jeder Erbe so viel Geld wie möglich auf dem Konto haben.

Blendet man die oft vorhandenen emotionalen Nebenkriegsschauplätze aus, ist wieder ein Konsens möglich, wenn man diese Tatsache in den Vordergrund der Überlegungen stellt. Immobilien und Emotionen vertragen sich nicht gut. Einfacher ist die Aufteilung wenn der Erblasser die Erbmasse schon im Testament gut an die Erben verteilt hat. Viele Erblasser würden sich im Grabe rumdrehen wenn sie wüssten, was sie durch fehlende oder schlechte Erbregelungen angezettelt haben. Die Erben sollten sich Fragen ob der Erblasser den Streit gewollt hätte und auch in seinem Sinne vieles daran setzen, eine gütliche Regelung zu finden. Gute Anwälte und Notare helfen bei der Testamentserstellung. Ein guter Makler hilft Immobilienwerte festzustellen und kann als unemotionaler, überparteilicher Mediator den Parteien eine gemeinsame Perspektive aufzeigen.

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