Impfungen für Obdachlose und unbürokratischer Bürger-Service

Sollte Wuppertal in den nächsten Tagen den Inzidenzwert von 100 stabil unterschreiten und damit aus den Beschränkungen der "Bundesnotbremse" fallen, wird der Krisenstab keine weiteren Regelungen erlassen. Die Orientierung gibt dann grundsätzlich die Coronaschutzverordnung des Landes.

Tim Reckmann / pixelio.de

Pünktlich zur gestrigen Krisenstabssitzung (Mittwoch, 19. Mai) kam die offizielle Bestätigung des Landes, dass in Wuppertal mit der stabilen Unterschreitung des 150er-Inzidenzwertes nun auch Click & Meet im Einzelhandel ab Freitag, 21. Mai, wieder möglich ist. Mit einem aktuellen Wert von 104 (Mittwochabend) nähert sich die Stadt zudem dem Grenzwert von 100 für die Befreiung von der „Bundesnotbremse“. Dann wären etwa auch Konzerte, Schwimmen im Freibad, Einkaufen mit Bürgertest, Außengastronomie oder Ausstellungsbesuche mit den entsprechenden Hygienekonzepten wieder möglich. Die Ausgangsbeschränkungen würden entfallen. Wann der Grenzwert unterschritten wird und diese Lockerungen greifen, stellt das Land fest. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss.

Der Krisenstab hat für diesen Fall am Mittwoch festgelegt, bei seiner Grundlinie zu bleiben und keine eigenen zusätzlichen Einschränkungen zu verfügen, es sei denn eine besondere Entwicklung des Infektionsgeschehens würde besondere Schritte notwendig machen. „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst klare und einheitliche Orientierung geben“, erklärten dazu Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und Krisenstabsleiter Johannes Slawig. „Die Vorgaben des Landes, die unterhalb der Bundesnotbremse gelten, gewährleisten Gesundheitsschutz in ausreichendem Maße. Diese zu beachten, verlangt den Menschen ohnehin genug Energie ab. Da muss man es ohne Not nicht noch komplizierter machen.“

Über 120 wohnungslose Menschen geimpft

Wohnungslose Menschen sind durch COVID-19 besonders gefährdet. Der Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften, gesundheitliche Beeinträchtigungen und fehlende medizinische Versorgung führen zu einem erhöhten Risiko zu erkranken. Daher hat das Sozialamt der Stadt in Kooperation mit dem Impfzentrum und den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe (Diakonie Wuppertal, Wichernhaus, Freundes- und Förderkreis Suchthilfe) für diesen Kreis Impfangebote vor Ort organisiert. Durch eine intensive Kontaktaufnahme der Streetworker, die Mitwirkung ehrenamtlicher Initiativen und mehrsprachige Plakate konnten auch wohnungslose Menschen erreicht werden, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. „Für diese Zusammenarbeit und das Engagement bedanke ich mich ausdrücklich“, betont Gesundheitsdezernent Stefan Kühn. Insgesamt konnten so über 120 wohnungslose Menschen geimpft werden. Das entspricht ungefähr 65 Prozent der berechtigten Nutzer der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.

Unbürokratischer Bürger-Service für Menschen mit überstandener Infektion 

Der Krisenstab rechnet damit, dass mit weiteren Öffnungen für Gastronomie, Hotels, Dienstleister und Einzelhandel auch Nachweise für Genesene stärker nachgefragt werden. Nicht jeder hat seinen PCR-Befund oder die Quarantäneverfügung aufgehoben. Die entsprechenden Unterlagen sind aber – analog zum Impfpass für zweifach geimpfte Menschen – notwendig, wenn es um den Einkauf ohne Schnelltest, Urlaubsreisen oder auch künftig wieder Restaurant- und Konzertbesuche geht. Die Verwaltung wird daher allen Bürgern, deren positiver PCR-Test länger als 28 Tage, aber nicht länger als sechs Monate zurückliegt, in einem automatisierten Verfahren entsprechende Bescheinigungen zuschicken, ohne dass dies beantragt werden müsste. „Wir wollen damit so unbürokratisch wie möglich die Zeit überbrücken, bis Bund und EU eine einheitliche digitale Lösung für dieses Problem zur Verfügung stellen können“, so Schneidewind und Slawig. Das Land verweise Genesene in diesen Fällen an Ärzte und Labore, die Zweitschriften ihrer Befunde ausstellen sollen. „Wir werden es mit einer Bescheinigung der Stadt allen einfacher machen.“ Geimpfte Bürger nutzen als Nachweis ihr gelbes Impfbuch oder die Impfbescheinigung.

Schulstart bedeutet auch Öffnungen von Schwimmbädern und Turnhallen

Die Rückkehr zum Wechselunterricht nach Pfingsten bringt im Zusammenhang mit dem Sportunterricht erste Wieder-Öffnungen von Schwimmbädern und Turnhallen mit sich. Ein öffentlicher Betrieb bleibt allerdings noch ausgeschlossen. Es startet wieder der Schwimm- und Sportunterricht der Schulen, außerdem Schwimm-Anfängerkurse von Stadt und Vereinen sowie ärztlich verordnetes Reha-Schwimmen. Auch die privaten Schwimmschulen können ihr Kursangebot wiederaufnehmen.

Ein kleiner Wermutstropfen: Achtzehn kleinere, überwiegend von Grundschulen genutzte Turnhallen, die aus baulichen Gründen nicht ausreichend belüftet werden können, müssen vorerst geschlossen bleiben. Das Gebäudemanagement der Stadt hat unter Hochdruck alle Optionen geprüft, um die Hallen zu ertüchtigen und so doch noch dem Schul- und Vereinssport unter Infektionsschutzbedingungen zur Verfügung stellen zu können. Für immerhin sieben Turnhallen (Birkenhöhe, Haselrain, Hohenstein, Königshöhe, Nützenbergerstraße, Schusterstraße, Thorner Straße) hat sich eine funktionierende Option ergeben: Sie werden aktuell saniert und können, wenn alles klappt, nach den Sommerferien wieder genutzt werden.

Quelle: Stadt Wuppertal

 

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