Keine Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und der Schwebebahn

Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Bussen und den Schwebebahnen ab Montag, 18. März 2024, keine E-Tretroller (sogenannte „E-Scooter“) mehr mitgenommen werden. Mit dieser Entscheidung setzen wir gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Branchenverbands (VDV) um.

Elektrische Tretroller sind praktisch und sorgen für individuelle emissionsfreie Mobilität in der Stadt. Sie haben nur ein Problem: die Brandgefahr bei ihren Lithium-Ionen-Akkus ist deutlich höher als bei anderen E-Fahrzeugen. Dies liegt an ihrer Bauweise und den derzeit noch niedrigeren Sicherheitsstandards. Und der Verlauf eines Brandereignisses lässt in Bussen und städtischen Bahnen erhebliche Gefährdungen der Fahrgäste erwarten.

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Viele Nahverkehrsbetriebe untersagen daher die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Fahrzeugen. Auch wir verbieten daher bis auf Weiteres die Mitnahme elektrischer Roller ab Montag, 18. März, in unseren Bussen und der Schwebebahn und folgen damit einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, der sich zuletzt aufgrund von Vorfällen im Ausland mit der Frage der Sicherheit im Betrieb beschäftigt hat.

Auf das Verbot weist ein Piktogramm an den Fahrzeugen hin. Die Hausordnung der Schwebebahn wird entsprechend ergänzt. Hier ist auch das Befahren und Abstellen von E-Tretrollern an den Stationen untersagt. Ausnahme sind die Verteilerebenen, die als öffentlicher Weg genutzt werden. Hier müssen die Roller allerdings geschoben werden. Das Abstellen ist auch hier nicht erlaubt.

Das Verbot gilt nicht für E-Bikes (Pedelecs), Elektro-Rollstühle und so genannte E-Scooter (Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen).

Quelle: WSW

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Kommentare

  1. Norbert Beutel sagt:

    „Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Bussen und den Schwebebahnen ab Montag, 18. März 2024, keine E-Tretroller (sogenannte „E-Scooter“) mehr mitgenommen werden.“
    Besser wäre: aus Sicherheitsgründen – z.B. zum Schutz von älteren Fußgängern, die nicht mehr so schnell auf die Seite springen können – sollten diese Leih-e-Scooter umgehend wieder aus dem Straßen- / Gehsteig-Verkehr entfernt werden. Benützt werden diese Gefährte fast ausschließlich von männlichen Jugendlichen, die von § 1 der StVO mit Sicherheit noch nie etwas gehört haben.
    „Elektrische Tretroller sind praktisch und sorgen für individuelle emissionsfreie Mobilität in der Stadt.“
    Diese Aussage ist eine Farce, wenn die Roller lediglich als Gaudi-Objekt angesehen und auch so benützt werden. Ältere Verkehrsteilnehmer, die ein entsprechendes Gerät effektiv brauchen würden, stellen sich nicht auf so ein Ding und haben zudem – mangels elektronischen Kommunikationsmitteln – gar nicht die Möglichkeit, so etwas zu nützen.
    Und ob diese Roller emissionsfrei sind, halte ich mehr als fraglich. M.E. wird bei dem Kinder- und umweltschädlichen Abbau der erforderlichen Rohstoffe („Kobolde“), der Produktion sowie dem Transport der Batterien das Vielfache an CO2 produziert, als durch den (häufig unsinnigen) Betrieb der Roller jemals eingespart werden kann.
    Ich bitte deshalb um Anwendung des Artikel 6 des Kölschen Grundgesetzes: „Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet“

    1. Susanne Zweig sagt:

      Dass Jugendliche ihren Spaß haben und Ältere das Angebot nicht nutzen können, stört mich wenig. Das trifft ja auch auf Bungee-Jumping oder Achterbahnfahren zu.

      Nur, dass diese Rollbretter, die ich mit Mitte vierzig noch kalt lächelnd am Berg auf dem Fahrrad überhole, der Öffentlichkeit als klimafreundlich verkauft werden, bringt mich auf die Palme.

  2. N. Bernhardt sagt:

    Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem Gepäckstück (E-Scooter mit Lithiumakki zusammengeklappt) und einem anderen Gepäckstück (Pedelec zusammengeklappt), wo Gepäck nach den Beförderungsbedingungen nur danach definiert wird, daß es nicht zu sperrig ist und genug Platz im Fahrzeug ist?

    Und: Die größte Brandgefahr geht vom Laden aus. Das ist aber im ÖPNV verboten und das Problem daher nicht vorhanden. Wo liegt dann die nachvollziehbare Begründung, E-Scooter zu verbieten, Pedelecs aber zu erlauben, wenn selbst das Hamburger Gutachten (U-Bahnen) sagt, daß es zu der Bewertung der angeblich laxeren Sicherheitsstandards für E-Scooter keine seriöse Datengrundlage gibt?

  3. Susanne Zweig sagt:

    Seit der Einführung von Leihscootern in Wuppertal lernen Fahrer, Verleiher und Restbürger, dass Regelverstöße beim Fahren und Parken keine Konsequenzen (geschweige denn Verbote) auslösen.

    Was die Klimabilanz der Gefährte angeht, hat das Umweltbundesamt schon im November 2023 bilanziert, dass die Anzahl der E-Scooter-Fahrten, die eine Autofahrt ersetzen, im einstelligen Prozentbereich liegt, die Scooter also der Umwelt klar mehr schaden als nützen.

    Gründe für eine Abschaffung des großflächigen Leih-Angebots wären also reichlich vorhanden.

    Und nun sollen zwei(!) im Ausland(!) vor Jahren (der Vorfall in London war 2021!) selbstentzündete Akkus die ersten Verbote nach sich ziehen? Und zwar speziell für Bus & Bahn in Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Wuppertal, München und (schon länger) in Hamburg. Denn dort würden Fahrgäste Brand-, Explosions- und Rauchgasgefahr ausgesetzt. Das restliche Bundesgebiet ist scheinbar sicher?! Und von S-Bahnen ist bisher auch nichts zu lesen.

    Das ist wohl eine jener Meldungen, die mehr Fragen aufwerfen als Antworten liefern.

    Da laut UBA-Studie 27 % der E-Scooter-Fahrten eine Fahrt im ÖPNV ersetzen, wird diese VDV-Empfehlung gegen die unbeliebte Beförderungskonkurrenz den Verkehrsbetrieben aber immerhin nicht ungelegen kommen. Schade nur, dass es ausgerechnet die Letzte-Meile-Pendler mit privaten Scootern treffen wird.

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