28.09.2018Frank Müller
Kostenfalle Hausgeld – Augen auf beim Wohnungskauf
Jede Eigentümergemeinschaft muss eine Hausverwaltung haben. Der Gesetzgeber gibt den Eigentümern auch die Möglichkeit der Selbstverwaltung. Egal ob nun die Verwaltung der Gemeinschaft in Eigenverwaltung oder durch professionelle Dienstleister erfolgt muss jährlich ein Wirtschaftsplan von der Verwaltung aufgestellt und von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden. Dieser beschlossene Wirtschaftsplan ist für jeden Eigentümer verbindlich und regelt die Kosten, die der einzelne Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft (monatlich) zu entrichten hat.
Die Höhe des Hausgeldes (häufig fälschlicherweise auch Wohngeld genannt) bestimmt sich nach den Erfordernissen. Hier spielen folgende wesentliche Faktoren eine Rolle: Heizkosten (bei Zentralheizungen), Höhe der für das Gemeinschaftseigentum zu bildende Instandhaltungsrücklage, Reparaturen am Gebäude, Höhe der Hausverwaltungskosten, Höhe der sonstigen Nebenkosten, wieviel Serviceleistungen die Eigentümergemeinschaft einkauft (Hausmeister, Winterdienst, Treppenhausreinigung…) und letztlich auch das Zahlungsverhalten der Miteigentümer. In „maroden Eigentümergemeinschaften“ zahlen die Miteigentümer für diejenigen mit, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Wir haben tatsächlich schon erlebt, dass einem 10-Familien-Haus nur noch ein Eigentümer in der Lage war das Hausgeld bezahlen und musste dann letztlich für alle anderen mitbezahlen.
Sofern Hausgelder bei etwa € 3,- je Quadratmeter Wohnfläche und Monat liegen ist dies sehr günstig und sollte dahingehend hinterfragt werden, ob die Instandhaltungsrücklage in ausreichender Höhe gebildet wird.. In den meisten Wohnungen sind zwischen € 3,30 / m² und € 4,00 / m² fällig. Wenn das Hausgeld darüber liegt ist besondere Vorsicht geboten. Meist stehen dann Reparaturen an, deren Kosten in der Vergangenheit unzureichend angespart wurden oder es gibt ein anders Problem.
Vor dem Wohnungserwerb sollte man sich auch dringend die Versammlungsprotokolle der letzten Jahre ansehen. Letztlich kann auch eine Sonderumlage beschlossen worden sein, für die der einzelne Eigentümer mehrere tausend oder zigtausend Euro kurzfristig bezahlen muss. Aufmerksam sollte man sich anschauen wieviel Geld in der Instandhaltungsrücklage der Gemeinschaft angespart ist und wie sich der Gebäudezustand darstellt.
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