02.08.2024Claudia Otte
Landesregierung finanziert erneut Hilfen für obdach- und wohnungslose Menschen zum Schutz vor Hitze
Mit den Sommerhilfen werden Trägern und Initiativen der Wohnungslosenhilfe in Nordrhein-Westfalen ab sofort in einem unbürokratischen Verfahren finanzielle Mittel im Umfang von 250.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit können beispielsweise Sonnensegel, Sommerschlafsäcke, Trinkflaschen und Sonnenschutzmittel beschafft werden und vor Ort an betroffene Menschen verteilt werden.
„Obdach- und wohnungslose Menschen sind der Hitze und der Sonne oftmals schutzlos ausgesetzt. Der ohnehin oft schlechte Gesundheitszustand der Betroffenen macht Hitzeperioden zu einem Risiko, das im schlimmsten Fall lebensbedrohlich enden kann. Einfache Hilfsmittel wie Sonnencreme, schattenspendende Sonnensegel oder Trinkflaschen können hier gegen schwere Sonnenbrände, Dehydrierung und Hitzekollaps helfen. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir auch in diesem Jahr die Wohnungslosenhilfe unbürokratisch unterstützen können“, erklärte Sozial- und Gesundheitsminister Laumann.
Das Verfahren läuft analog zu den Kältehilfen im Winter: Freie Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe können in einem zügigen und unkomplizierten Verfahren Mittel aus diesem Hilfspaket erhalten. Etwa 150 freie Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe aus allen Teilen Nordrhein-Westfalens haben bereits ihr Interesse an dem Hilfspaket bekundet, um sich für gesundheitsbezogene Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der lokalen Wohnungslosenhilfe einzusetzen.
Koordinatoren und Ansprechpersonen für Rückfragen sind
Frau Bettina Rudat, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 248, E-Mail: Bettina.Rudat@caritasnet.de
Herr Heinz Blome, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 287, E-Mail: Heinz.Blome@caritasnet.de
Hintergrundinformationen
Mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen seit Juni 2019 die Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe bei ihrer Aufgabe, sich um wohnungslose Menschen zu kümmern. Dafür sind die Landesmittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit erheblich aufgestockt worden: von 1,85 Millionen Euro im Jahr 2018 auf insgesamt 7,1 Millionen Euro im Jahr 2020. Durch den zusätzlichen Einsatz von Fördermitteln der EU stehen im Jahr 2024 insgesamt rund 15,66 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung. Weitere Informationen zur Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ finden Sie hier.
Das Gesundheits- und Sozialministerium ergreift angesichts der zunehmenden Herausforderungen durch Hitze übergreifende Maßnahmen und setzt sich für die Unterstützung von konkreten Maßnahmen in den Kommunen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ein. Seit Mai 2023 übernimmt das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen in enger Abstimmung mit dem Ministerium die landesweite Koordination des gesundheitsbezogenen Hitzeschutzes. Zudem hat das Gesundheitsministerium im Sommer 2023 ein behörden- und organisationsübergreifendes zentrales Netzwerk für den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz auf Landesebene mit den maßgeblichen Akteurinnen und Akteuren von Behörden, Verbänden und Organisationen des Gesundheits- und Pflegewesens einberufen. Das zentrale Netzwerk tauscht sich fachübergreifend aus und plant übergeordnete Maßnahmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Quelle: Landesregierung NRW
Weiter mit:
Vorschlag: die Wuppertaler Kirchen, in denen es i.d.R. um einige Grad kühler ist, als draußen, öffnen ihre Pforten für die Obdachlosen. („Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ – Mt. 25:40).
Aus Mitteln der Stadt kann sinnvollerweise auch noch Wasser zur Verfügung gestellt werden.