Lebenslang für Benjamin Springmann, Freispruch für Ioannis P.

Angeklagt waren der 26-jährige Enkel Benjamin S. und sein Geschäftspartner Ioannis P. Sie sollen im März 2017 das Unternehmer-Ehepaar Enno u. Christa Springmann ermordet haben. Heute fiel das Urteil

Benjamin S. ©Holger Battefeld

Der Schwurgerichtssaal im Wuppertaler Landgericht platzte aus allen Nähten. Prozessbeobachter, Angehörige der Angeklagten sowie Fernsehteams, Fotografen und Pressevertreter warteten gespannt auf das Urteil im Springmann-Verfahren. Angeklagt waren der 26-jährige Enkel Benjamin S. und sein Geschäftspartner Ioannis P. Sie sollten im März 2017 das Unternehmer-Ehepaar Enno u. Christa Springmann ermordet haben.

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Ioannis P konnte als freier Mann den Gerichtssaal verlassen. ©Holger Battefeld

Als Richter Robert Bertling das Urteil verlas, schrie eine Frau, die unter den Zuschauern saß, laut auf. Es war die Mutter von Benjamin S. Sie hatte gerade vernommen, dass ihr Sohn für eine lebenslange Freiheitstrafe verurteilt wurde. Applaus dagegen für den ‚Freispruch‘ von Ioannis P. von seinen Angehörigen.

Richter Bertling ©Holger Battefeld

Es gibt also ‚lebenslänglich‘ für Benjamin S. für Mord und Totschlag. Vom Motiv der Habgier ist das Gericht abgerückt, vielmehr soll das Motiv die Angst des Enkels vor ,,ein Abdrehen des Geldhahns,, gewesen sein, der ihm seinen aufwändigen Lebensstil ermöglich hatte. Er soll zuerst seinen Großvater, dann seine Großmutter umgebracht haben.

Staatsanwalt Pahre ©Holger Battefeld

Bei der Tat an der 89-Jährigen Christa Springmann spricht das Gericht von einer Verdeckungstat und demnach von Totschlag. Bei Benjamin S. wird auf die besondere Schwere der Schuld verwiesen. Der 26-Jährige sackte nach dem Richterspruch in sich zusammen, hielt die Hände vors Gesicht und schüttelte immer wieder den Kopf.

 

Prof. Dr. Klaus Bernsmann, einer der drei Verteidiger von Benjamin Springmann ©Holger Battefeld

Der Freispruch für Ioannis P. dagegen sorgte bei vielen Beobachtern dagegen für Unverständnis, da seine DNA Spur auf dem Kissen von Enno Springmann eindeutig war. Eine direkte Tatbeteiligung konnte das Gericht ihm aber nicht nachweisen. Die Kammer hatte Restzweifel nicht ausräumen können und nach dem Grundsatz „in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden. Es wird erwartet, dass sowohl die Verteidiger von Benjamin Springmann, als auch die Staatsanwaltschaft in Revision gehen werden.

Quelle: H.Battefeld

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