Lockdown wird bis zum 14.Februar verlängert
- Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften soll es eine Pflicht fürs Tragen „von medizinischen Masken“ geben. Bedeutet: FFP2-Maske oder eine von den hellblauen/türkisfarbenen chirurgischen Masken.
- Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen reduziert werden. Dies jedoch nicht durch direkte Maßnahmen, sondern durch die „weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten“ und die „Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten“.
- „Für Alten und Pflegeheime“ sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. Heißt: FFP2-Maskenpflicht fürs Personal „beim Kontakt mit den Bewohnern“, konsequentes Testen von Mitarbeitern und Besuchern.
- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Mindestabstand (1,5 Meter), Maskenpflicht, Gesangsverbot.
- Digitalisierung der Gesundheitsämter. Demnach sollen bis Ende Februar alle Gesundheitsämter eine Software für die „bessere“ Nachverfolgung der Corona-Kontakte installieren und sukzessive implementieren.
- Die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Beschäftigte sollen „verbessert“ werden. So hieß es bereits in der Beschlussvorlage: „Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.“
- Ausgangssperren sind nicht vorgesehen
Ausführliche Infos gibt es HIER
Quelle: https://www.facebook.com/38246844868/videos/712351572806847/ Bundeskanzleramt
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