Lothar Matthäus muss 140.000 Euro zurückzahlen

Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Weltmeister und Weltfußballer des Jahres 1990 dazu, einen zuviel kassierten Betrag an eine Baufirma zurückzuzahlen.

Ex-Kicker Lothar Matthäus ist vom Landgericht Wuppertal zur Zahlung von 140.000 Euro an den Insolvenzverwalter einer Velberter Baugesellschaft verurteilt worden. An dem Unternehmen, das das Rathaus in Velbert an die Stadt vermietet und schließlich verkauft hatte, war Matthäus beteiligt. Bei dem Betrag soll es sich Medienberichten zufolge um die Rückzahlung zu viel ausbezahlter Gewinne handeln. Bei der Verkündung des Urteils am Donnerstag waren Matthäus und seine Rechtsanwälte nicht anwesend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

2011 machte der Fall Schlagzeilen, weil es trotz der Einschaltung eines Detektivs nicht gelungen war, eine ladungsfähige Adresse des früheren Fußballprofis zu ermitteln. Mehrere Versuche, ihm die Klageschrift in der Münchner Allianz-Arena zu überreichen, waren gescheitert. Ein Gerichtsvollzieher soll sogar vom FC Bayern Hausverbot erhalten haben. Das Landgericht hatte daraufhin an der Gerichtstafel eine öffentliche Benachrichtigung für Lothar Matthäus ausgehängt.

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Foto: Matzeachmann (public domain)

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