„Maskenpflicht“ an Haltestellen, in Bussen und Schwebebahnen
„Im ÖPNV gelten die Abstandsregeln nicht, sie werden durch die Maskenpflicht ersetzt. Wir bitten deshalb all unsere Fahrgäste einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso an Haltestellen, an den Schwebebahnstationen, an Bahnsteigen und in Bahnhöfen. Seit dem 12.08.2020 wird bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 150 Euro fällig und zwar ohne Vorwarnung. Helfen Sie mit! Bitte tragen Sie an den Haltestellen und in unseren Bussen und Schwebebahnen einen Mund- und Nasenschutz. Vielen Dank.
Aktuelle Stellenangebote:
Quelle: WSW
Kommentare
Neuen Kommentar verfassen