17.10.2019Hendrik Stötter (Red.)
Mit Kanonen auf Spatzen?
In den letzten drei Tagen habe ich mehr über die Qualität unserer Gesetze, die Perfektion der Gesetzesanwendung und die Konsequenz und Unerbittlichkeit unserer Polizei gelernt, für unsere Sicherheit vor allem auch auf den Straßen zu sorgen.
Montag Abend hat jemand von meinem straßenzugelassenen E-Scooter Egret TEN V4 das ordnungsgemäß angebrachte Versicherungskennzeichen gestohlen. Dies habe ich erst festgestellt, als ich nach dem Kammerkonzert meinen Roller von den Garderobièren zurückbekam. Ich fand es toll, dass ich meinen Roller wie eine Art Mantel oder Hut sicher unterbringen konnte.
Dienstag habe ich meinen Versicherungsvertreter angerufen und gefragt, wie ich an ein neues Schild kommen. Er: „Ich rufe Sie zurück. Ich muss erst die Allianz in München kontaktieren, weil ein solcher Fall in Deutschland noch nicht vorgekommen ist.“
Nach einer Stunde Rückruf. Kein Problem, ein anderes Schild mit neuer Nummer, keine Änderung des Versicherungsschutzes, da unveränderte Versicherungsnummer. Aber: Ich müsse erst bei der Kriminalpolizei Strafanzeige erstatten und die Anzeige mitbringen. Mittags bin ich dann zu der für meinen Bezirk zuständige Polizeidienststelle im Hofkamp gefahren, natürlich mit dem E-Scooter, weil ich davon ausging, dass der aufnehmende Beamte sich den Scooter anschauen wollte. So war es. Aufgenommen hat den Fall eine Hauptkommissarin.
Sie hat sich die Kennzeichenplatte genauer angesehen, weil es natürlich auch möglich hätte sein können, dass ich das Kennzeichen schlicht verloren hatte und auf diese Weise problemlos an ein neues Kennzeichen kommen wollte. Die Fakten: Das Kennzeichen klebt wie Teufel am Untergrund. Der Täter hat mit roher Gewalt 3/4 des Schildträgers abgebrochen und war erst dann in der Lage, das letzte Viertel abzuziehen. Der Kennzeichenträger wurde dadurch unbrauchbar. Die Kommissarin professionell und freundlich. Sie hat mich weiterfahren lassen. Es ging ja nicht anders und Versicherungsschutz bestand. Dann wieder Anruf bei der Allianz. Mein Vertreter, ich könne nunmehr vorbeikommen und daran denken, nicht nur die Anzeige, sondern auch die weiteren Versicherungsunterlagen mitzubringen. Ich ging davon aus, dass ich auch meinem E-Scooter mitbringen müsse, um noch einmal die Fahrgestellnummer abzugleichen. Für mich kein Problem. Die Kommissarin hatte mir das Weiterfahren nicht verboten. Versicherungsschutz bestand. Das neue Kennzeichen lag bereits in der Agentur. Wir haben uns auf Mittwoch, also heute, verständigt.
Nach meinem Besuch bei der Polizei ins Scoozi, um Zeitung zu lesen. Dann Standardweg nach Hause. Dabei komme ich immer an der alten Synagoge in der Elberfelder Fußgängerzone vorbei. Seit Halle bewacht von vier Polizisten. Dieser Teil der Fußgängerzone ist für Fahrräder freigegeben. Ferner ein rotes Hinweisschild mit Hinweis auf einen überregionalen Fahrradweg. Trotzdem wurde ich angehalten. Ich dachte zunächst, dass wegen des fehlenden Schildes sei. Sie prüften meine Unterlagen. Aufgrund der gerade gestellten Anzeige kein Problem. Dann jedoch die Überraschung: Ich dürfe mit meinem E-Scooter den für Fahrräder freigegebenen Fußgängerbereich mit meinem E-Scooter nicht benutzen. Ich verdutzt: Der Gesetzgeber habe doch kürzlich bestimmt, dass ich gleichfalls der Fahrradwegebenutzungspflicht unterliege. Er: Ja das stimme. Dies gelte hingegen nicht für Verkehrsraum, der für Fahrräder lediglich freigegeben sei und keine Benutzungspflicht fordere. Er habe gehört, dass man für solche Bereiche ein zusätzliches E-Scooter Befreiungsschild entwickeln wolle, das dann neben dem Fahrradbefreiungsschild aufzuhängen sei. Erst dann sei mir die Durchfahrt gestattet. In dieser Sekunde hielt neben uns ein älterer Herr mit seinem mächtigen E-Bike mit Spitzengeschwindigkeit von 25 km/h, also mehr als ich mit meinem 20 km/h-Micker-Scooter. Anschließend lange Telefonate mit irgendwelchen internen Dienststellen. Danach durfte ich weiterfahren, allerdings versehen mit der Mahnung in dieser Fußgängerzone Schritttempo einzuhalten. Dadurch wurde ich auf den restlichen 300 m von nahezu allen Fahrradfahrern überholt, die nicht angehalten wurden.
Heute dann bei der Allianz für mein neues Kennzeichen. Alles problemlos. Natürlich fehlte noch die neue Trägerplatte. Dennoch für mich kein Problem, da ich an teleologische Rechtsauslegung und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit glaube. An der Synagoge Polizeibewachung eine Überraschung. Einer der Polizisten stieg ziemlich schnell aus, ich war jedoch schon fast vorbei. Statt mir nachzurufen, ich solle kurz stehen bleiben, was ich natürlich getan hätte, ließ er mich durch einen „Peterwagen“ besetzt mit drei Beamten verfolgen. Sie stellten mich an der Gathe und parkten ihren Streifenwagen mitten in der Bushaltestelle, was für die nächste Dreiviertelstunde für Verkehrschaos sorgte. 40 m weiter vor dem Taxistand war Platz ohne Ende. Dann wieder hektische Telefonate und Blättern in Unterlagen. Nach gefühlten dreißig Minuten dann die Eröffnung: 40 € Bußgeld, weil ich ohne Kennzeichen gefahren sei. Ich: Ich sei mit Kennzeichen gefahren, hätte es aber noch nicht befestigen können, obwohl ich es gerne getan hätte. Weiter ich, dass ich auf keinen Fall ein Bußgeld akzeptieren werde, sondern mich auf das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Wuppertal freue. Danach wieder viel Papierkrieg, wie man von außen erkennen konnte. In der Zwischenzeit konnte ich einen Taxifahrer herbeiwinken, der es schaffte, weniger Verkehrschaos zu erzeugen als die Polizisten. E-Scooter einladen, wenden, los. Die Polizisten blockierten in der Folgezeit die Bushaltestelle weiter und beobachteten mich. Sie hofften wohl, ich werde eine „weitere Ordnungswidrigkeit“ begehen. Der Ranghöchste hatte mir soeben bedeutungsschwer verboten, meinen E-Scooter ohne am Fahrzeug sichtbar angebrachtes Kennzeichen zu benutzen.
Was haben wir heute gelernt?
1. Mein „Vergehen“ war so schwerwiegend, dass sich mindestens sechs Polizisten über einen längeren Zeitraum damit beschäftigen mussten. Deutlich mehr als zunächst in Halle.
2. In dem zu erwartenden Verfahren werde ich auch versuchen, das ungeklärte Verhältnis E-Bike zu E-Scooter in den Bereichen Benutzungspflicht und Nutzungsfreigabe in geeigneter Form anzusprechen. Vielleicht kann das Amtsgericht Wuppertal dann Rechtsgeschichte schreiben. Immerhin bin ich einer der Ersten in Deutschland.
3. Heute Abend schon die die erste Presseanfrage. Morgen soll der Artikel in einer Internetzeitung veröffentlicht werden. Gleichfalls Interesse des Regionalfernsehens signalisiert. WZ: „Schaun wir mal“.
4. In einem Anfall von Übermut habe ich mir heute Mittag aus einer alten Blechplatte eine passende Trägerplatte gebastelt. Ich habe gegen 17.00 h, nur eine kleine Provokation, den Polizisten vor der Synagoge gedankt, dass sie meine schon eingeschlafenen handwerklichen Fähigkeiten wiedererweckt haben. Sehr nette Polizisten, gut im Thema und souverän.
Konsequenz
Es gibt souveräne und weniger souveräne Polizisten/Polizistinnen, fast wie im richtigen Leben.
Weiter mit:
Naja – weder Polizisten noch Gerichte machen die Vorschriften.
Die extra für E-Scooter erfundene eKFV hat sich der Gesetzgeber ausgedacht und schreibt ein fest angebrachtes Versicherungskennzeichen vor. Zur Freigabe von Gehwegen kennt sie ein eigenes Zusatzschild „E-Scooter frei“.
Von Ausnahmen nach einem Kennzeichen-Diebstahl steht da nichts. Von Ausnahmen bei Gehweg-Freigaben für Radfahrer auch nicht. Insofern viel Glück!
Jetzt könnte man vor dem Druck von bundesweit mehreren hunderttausend „E-Scooter frei“-Schildern durchaus fragen, in wie vielen Fällen die gleichzeitige Freigabe von Fahrrädern und E-Scootern echte Probleme verursachen würde. Vielleicht sind die 20-30 „außer E-Scooter“-Schilder ja in der Summe etwas billiger.
Ich kann aber auch den Widerwillen des Gesetzgebers verstehen, nur wegen seiner geringen Geschwindigkeit erstmals ein reines Motorfahrzeug dem Radverkehr gleichzustellen. Die Idee einer Versicherungspflicht für Radfahrer poppt auch so alle Jubeljahre wieder mit ihrem Versuch auf, die Grenze zwischen Muskel- und Motorkraft zu verwischen.
Meine Prognose: Die Gemengelage läuft an der Klotzbahn wohl langfristig auf Schieben oder Nicht-Erwischen-Lassen hinaus.