Mitmach-Aktion: Umweltberatung sammelt fragwürdige „Green Claims“
„Schadstoffgeprüft“, „ungiftig“, „BPA-frei“ – im Online-Handel oder auf Produktverpackung finden Verbraucher:innen jede Menge Werbeaussagen mit Bezug auf Schadstoffe und Chemikalien. „Häufig ist aber nur schwer oder gar nicht nachvollziehbar, worauf diese sogenannten Green Claims beruhen“, sagt Caroline Pilling, Umweltberaterin in Wuppertal. So hat eine kürzlich von der Verbraucherzentrale NRW durchgeführte Marktstichprobe zu „grünen“ Werbeversprechen bei Babybetten im Onlinehandel ernüchternde Ergebnisse erbracht: Keiner von 17 Online-Shops konnte Behauptungen zur angeblichen Schadstofffreiheit bei Möbeln aus MDF-Platten komplett belegen – zum Beispiel durch entsprechende Prüfberichte.
„Verbraucher:innen sollten solche Werbeaussagen daher immer kritisch hinterfragen und nach Nachweisen sowie nach vertrauenswürdigen Siegeln wie etwa dem Blauen Engel schauen“, rät die Umweltberaterin. Sie lädt die Wuppertaler:innen zudem dazu ein, Beispiele für fragwürdige grüne Schadstoff-Claims auf Alltagsgegenständen wie Trinkflaschen, Kindergeschirr, Matratzen oder Spielzeug einzureichen. Bis 31. Mai ist das ganz einfach über ein Onlineformular möglich. Es ist zu finden unter dem Link www.verbraucherzentrale.nrw/node/93324.
„Unsere Fachexpertinnen werden die Einreichungen prüfen und gegebenenfalls Händler und Hersteller mit den zweifelhaften Werbeversprechen konfrontieren und um Nachweise bitten“, erläutert Caroline Pilling die Aktion. Zudem wollen sich die Verbraucherschützer:innen im Austausch mit den zuständigen Behörden sowie der Politik dafür einsetzen, dass Unternehmen auch in Bezug auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und Schadstoffe nicht mit unbelegten Behauptungen werben dürfen.
Einen Überblick über Siegel, Label und Prüfzeichen gibt die Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/37010.
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