03.08.2017Claudia Otte
Mordfall Springmann, Anwälte beantragen Aufhebung des Haftbefehls
Die Anwälte des Springmannenkels haben nun wegen mangelnder Beweise die Aufhebung der Untersuchungshaft beantragt. Sie begründen diesen Schritt damit, dass die gefundenen DNA-Spuren auch von einem früheren Besuch des Enkels bei seinen Großeltern stammen könnten. Auch habe die Polizei selber Spuren während ihrer Tatortarbeit gelegt. Dies zu trennen, soll zu erheblichen Verzögerungen bei den Ermittlungen geführt haben.
Die Staatsanwaltschaft hält sich weiter bedeckt, da die Ermittlungen natürlich noch laufen und es noch nicht klar ist, ob noch weitere, mutmaßliche Täter an dem Mord beteiligt waren und ob es noch weitere Tathintergründe gibt.
Quelle: Express
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