Neonazi-Demo in Wuppertal: Strafanzeige gegen Polizeiführung

Die Ereignisse um die Demonstration von Rechtsextremen in Wuppertal vor zwei Wochen haben nun ein juristisches Nachspiel. Das „Wuppertaler Bündnis gegen Nazis“ stellte Strafantrag gegen die Polizeiführung.

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Das Bündnis teilt mit, dass sich nach Auswertung von Bild- und Tondokumenten eine Fülle von Anzeichen für ein „massives Fehlverhalten“ der Polizeiführung ergeben hätten. Wegen zahlreichen Verbotstatbeständen im Sinne des Versammlungsgesetzes hätte die Demonstration rechter Organisationen von der Polizei frühzeitig aufgelöst werden müssen. Dies habe die federführende Landespolizei fahrlässig unterlassen, weswegen das „Wuppertaler Bündnis gegen Nazis“ jetzt Strafantrag wegen „Strafvereitelung im Amt“ gegen die Polizeiführung stellt.

Es habe eine Vielzahl von Delikten vor und während der Demonstration gegeben, darunter „Aufrufe zu Straftaten, Gewalt- und Morddrohungen gegen demokratisch gesinnte Bürgerinnen und Bürger sowie antisemitische Hetze.“ Über Lautsprecher und mit Sprechchören  hätten die Rechtsextremen  auch verbotenes nationalsozialistisches Liedgut und Parolen verbreitet.

Anstatt die Demonstration zu beenden, habe die Polizei alles unternommen, um die Fortführung des Aufmarsches der Rechtsextremen zu ermöglichen. Gegen die Gegendemonstranten seien die Beamten aber mit unverhältnismäßiger Härte vorgegangen, kritisiert das Bündnis.

>> Lesen Sie hier die Strafanzeige im Original

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Quelle: Wuppertaler Bündnis gegen Nazis

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