Neonazis im Wuppertaler Flohmarkt-Prozess zu Haftstrafen verurteilt

Das Wuppertaler Landgericht hat am Freitag (19.9.14) vier Neonazis wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Vor dem Gericht mussten sich die Rechtsextremisten Matthias D., Rene H., Michele D. und Mike D. verantworten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der brutale Überfall durch die Angeklagten auf Besucher des Flohmarktes in der Nacht vom 24. auf den 25. September 2011 in Wuppertal-Vohwinkel keine spontane Tat war, sondern auf einem vorgefassten Plan beruht habe. In seiner Urteilsbegründung sprach der vorsitzende Richter von regelrechten Jagdszenen in der Tatnacht. Demnach habe ein Faustschlag von Michele D. am Anfang des Tatplans gestanden, dem dann nahtlos ein koordinierter Überfall gefolgt sei. Aus heiterem Himmel habe eine Gruppe vermummter und teils bewaffneter Mitglieder der extremen Rechten vermeintliche politische Gegner angegriffen und zum Teil schwer verletzt. Als dringend Tatverdächtige waren 15 Neonazis noch vor Ort in Gewahrsam genommen worden, nur vier wurden angeklagt.

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Im dritten Anlauf des Berufungsverfahrens wurde damit das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 15. März 2013 für drei der Angeklagten erhöht. Für den Matthias D. wurde durch Anwendung des Jugendstrafrechts, trotz der schwerwiegenden Tat von einer Erhöhung des Strafmaßes abgesehen.

2011-01-16 Wuppertal Amtsgericht Landgericht Justizzentrum

„Aus Opferperspektive ist es zu begrüßen, dass das Gericht den gezielten rechten Angriff auf vermeintliche Linke in Wuppertal klar benannte“, so die Opferberatung Rheinland. „Das Gericht hat sich in diesem Fall deutlich von Polizei und Presse abgegrenzt, die hier in Wuppertal immer wieder nur von Auseinandersetzungen und Prügeleien zwischen Links und Rechts gesprochen und geschrieben haben und damit die Übergriffe von Neonazis in Wuppertal verharmlosten“. Gleichzeitig sei der Flohmarktprozess aber wegen der langen Verfahrensdauer auch ein negatives Beispiel, weil die gerichtliche Aufarbeitung viel zu lange gedauert habe. „Durch die mehrmalige Aussetzung des Verfahrens wurde den Geschädigten und den Zeugen wiederholt die Konfrontation mit der Tat und den Tätern zugemutet. Über diese Belastungen hinaus kam es im Rahmen des Prozesses immer wieder zu Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen von Seiten der Neonazis.“

Aus Sicht der Mobilen Beratung gehört die Wuppertaler Neonaziszene immer noch zu den aktivsten in NRW und ist für zahlreiche Gewalttaten in den letzten Jahren verantwortlich: „Auch unter dem Partei-Label ‚Die Rechte‘, deren Kreisverbandsvorsitzender in Wuppertal Matthias D. ist, agiert die Gruppe nicht weniger militant. Zu den jüngsten Aktivitäten zählen beispielsweise der selbsternannte ‚Stadtschutz‘ und eine im Oktober anstehende Kundgebung.“

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Quellen:

  • Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW (Regierungsbezirk Düsseldorf)
  • Opferberatung Rheinland – Beratung und Unterstützung für Betroffene rechtsextremer und rassistischer Gewalt

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