19.10.2017Claudia Otte
Neue Bußgelder in Kraft: Was jetzt teurer wird
Das bedeutet für Kfz-Fahrer, die sich nicht an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, härtere Strafen beim Telefonieren am Steuer, bei Blockierung der Rettungsgasse oder bei einer Teilnahme an illegalen Autorennen. Neu ist zudem das Verhüllungsverbot am Steuer.
Blockierung der Rettungsgasse: Neue Bußgelder in Kraft
In den letzten Monaten haben sich die Meldungen über eine Blockierung der Rettungsgasse bei einem Stau geradezu überschlagen. Immer wieder konnten Rettungskräfte erst zeitverzögert zu Verletzten gelangen, weil Teilnehmer am Straßenverkehr keine Rettungsgasse gebildet hatten.
Dieser Umstand blieb auch dem Gesetzgeber nicht verborgen. Eine entsprechende Anpassung vom Bußgeldkatalog, also neue Bußgelder, treten heute in Kraft. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, was den Betroffenen bei einer Blockierung der Rettungsgasse nun blüht:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte. | 200 € | 1 | |
…mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat |
…mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
…mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn zu schaffen. | 240 € | 2 | 1 Monat |
…mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
…mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Handy am Steuer oder beim Radfahren
Bisher wurde „nur“ für die Nutzung von einem Handy am Steuer ein Bußgeld verhängt. Auch dies ändert sich ab heute: Inbegriffen sind nunmehr alle technischen Geräte, auch Tablets und ähnliches, die Sie beim Fahren mit der Hand bedienen. Freisprechanlagen sind weiterhin erlaubt, sofern diese per Sprachsteuerung bedient werden können.
Wer sich nicht daran hält, für den treten ab heute folgende neue Bußgelder in Kraft, auch Radfahrer sind betroffen:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
---|---|---|---|---|
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 € | 1 | ||
…mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | |
…mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € |
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Auch ein ganz neuer Verstoß hat es in den Bußgeldkatalog geschafft: Die Verhüllung vom Gesicht während der Fahrt. Autofahren mit Masken, Burka oder Nikab ist nunmehr verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet.
Dadurch soll eine Identifizierung des Fahrers sichergestellt werden. Ist dieser nämlich auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig erkennbar, kann dies dazu führen, dass die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog umgangen werden können.
Ausnahmen gelten natürlich für Motorradfahrer. Diese sind durch die Helmpflicht sogar dazu gezwungen, ihr Gesicht zu verdecken.
Illegale Autorennen: Neue Bußgelder seit 13. Oktober in Kraft
Bereits seit dem 13. Oktober sind neue Bußgelder in Kraft für die Teilnahme an oder Veranstaltung von illegalen Autorennen. Die neuen Sanktionen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Beschreibung | Punkte | Konsequenz |
---|---|---|
Sie veranstalteten oder nahmen als Kraftfahrer an einem verbotenen Autorennen teil. | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug |
…mit Gefährdung | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug |
…mit Personenschaden
Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. |
3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren; Fahrerlaubnisentzug
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