Neue Coronaverordnungen für Wuppertal, gültig ab 6.Oktober 2020
Zusammengefasst:
- Martinszüge und Weihnachtsmärkte werden nicht genehmigt
- Verkaufsoffene Sonntag werden nicht genehmigt
- Schüler der weiterführenden Schulen müssen auch im Unterricht Masken tragen. An den Grundschulen gilt, außer im Unterrichtsraum auf den Sitzplätzen, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
- Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen am Sitzplatz
- Private Feiern sind nur noch bei begründetem Anlass zulässig – bis höchstens 50 Gästen. Ab 25 Gästen muss drei Tage vor der Feier beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Eine Teilnehmerliste muss geführt werden.
- Vermieter gewerblicher Räumlichkeiten, die diese für Feste nach Ziffer 1 und für sonstige Veranstaltungen zur Verfügung stellen, sind verpflichtet, dieses vor dem Fest anzuzeigen.
- Verstöße gegen die Auflagen dieser Verfügung können gem. § 18 Abs. 3 CoronaSchVO i.V.m. § 73 Absatz 1a Nummer 6 und §§ 32, 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Auf die sofortige Vollziehbarkeit nach § 28 Absatz 3 i.V. m. § 16 Absatz 8 IfSG wird hingewiesen.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Es wird empfohlen, private Feierlichkeiten nicht mit mehr als 25 Teilnehmenden durchzuführen und im öffentlichen Raum grundsätzlich eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Anmeldung einer privaten Feierlichkeit gem. § 13 CoronaSchVO mit mehr als 50 Personen
Johannes Slawig: „Wir wissen, dass das erhebliche Einschränkungen sind, dass auch die Weihnachtsmarkt-Organisatoren schon viel investiert haben, und dass der Einzelhandel große Hoffnungen in verkaufsoffene Sonntage setzt. Um allerdings einen zweiten Lockdown, der schwerwiegende volkswirtschaftliche Folgen hätte, zu vermeiden, sehen wir keinen anderen Weg. Der Kritik, die es nun sicher geben wird, stellen wir uns.“
Quelle: Stadt Wuppertal
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Weihnachtsmarkt abgesagt?? Wir haben seit Jahrzehnten den hässlichsten Markt der Region, der aber aktuell was die Abstandsregelungen angeht, genau das richtige gewesen wäre..! Aber die Sesselpupser unserer Stadt schaffen es immer wieder, alles „ richtig „ zu machen!!
Dafür, dass der Bußgeldkatalog des Landes mit 500 EUR Strafe droht, wenn „private Feiern“ nicht angezeigt werden, bleibt die Allgemeinverfügung ziemlich wortkarg bei der Frage, ab wieviel Personen, bei wem und in welcher Form die Feier angezeigt werden muss. Ebenso wird nicht erwähnt, dass die Anzeigepflicht nicht für Feste in der eigenen Wohnung gilt. Das muss man in §15a (2) Nr. 1 CoronaSchVO NRW nachlesen. Das Ordnungsamt darf sich also auf viel Post freuen.
Dazu kommt, dass in verschiedenen Medien (wie auch hier auf njuuz) einhellig von einer „Ausnahmegenehmigung“ berichtet wird, die ab 25 Personen eingeholt werden muss – was unlogisch ist, weil Feiern bis 50 Teilnehmer ja schon zulässig sind. Keine Silbe darüber in der Verfügung. Dasgleiche bei Weihnachtsmärkten und verkaufsoffenen Sonntagen.
Hoffentlich wissen wenigstens die Mitarbeiter des Ordnungsamts, was sie tun sollen.
Als bedürfe es der Angst vor einer 2ten Welle oder eines Lockdowns.
Genau diese 2te Welle oder auch Lockdown genannt, wird dich mit diesen Verordnungen getan. Wie nennen sie denn sonst diese Maßnahmen die alles zerstören werden. Ich nenne das den wahren Corona Lockdown. Von unserer regierung aufgetragen, nicht von Virus selbst..
Die Gefahr und alles was nächstes Jahr geschehen wird resultiert aus diesen Maßnahmen. Nicht am Virus. . Merkel könnte es ja auch Mal einfach gut sein lassen und Menschen wieder Menschen sein lassen. Weihnachten und gemeinsames festessen. Gesang und Chor und Kirche. Aber nein alles wird verboten aus Angst vor einer Welle…Spinnt die? Genau hier ist doch die 2te Welle nennt sie Merkelwelle
Genau so ist es 👍 Panikmache, um eigene Fehler zu rechtfertigen…