23.02.2018Claudia Otte
Neue Erkenntnisse zum SEK- Einsatz in der Opphofer Straße
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat gegen einen Polizeibeamten, der bei einem Spezialeinsatzkommando (SEK) eingesetzt ist, ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit einem Einsatz der Spezialeinheit am 9. Februar 2018 in der Opphofer Straße in Wuppertal, bei dem der Polizeibeamte einen 43 Jahre alten Mann mit seiner Dienstwaffe tödlich verletzt haben soll. Gegen den Verstorbenen, der mutmaßlich ein hochrangiges ehemaliges Mitglied einer bundesweit agierenden Rockergruppierung war, führte die Staatsanwaltschaft in einem Sonderdezernat für Umfangsverfahren ein Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Tatverdachts erheblicher szenetypischer Straftaten.
Im Zuge der Ermittlungen sollte der später Verstorbene verhaftet werden. Da nach polizeilichen Erkenntnissen von einer Bewaffnung des Verdächtigen auszugehen war und er als gefährlich galt, erfolgte der polizeiliche Zugriff durch die Spezialeinheit. Ob der Beamte bei dem Schuss auf den Verdächtigen, der im Zeitpunkt des Zugriffs nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bewaffnet war, von einer Notwehrsituation ausgehen konnte, ist ein zentraler Aspekt der andauernden intensiven Ermittlungen.
Weitere Auskünfte zu diesem Verfahren können derzeit nicht erteilt werden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Wuppertal
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