23.05.2019Claudia Otte
Neue Verordnung – Hundekotbeutel werden zur Pflicht
Bisher sagte die Straßenordnung lediglich, dass Hundehalter „geeignetes Material“ dabei haben müssen, um die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu entfernen. Leider war diese Verordnung nicht weit greifend genug, die Hinterlassenschaften der Hunde wurden nicht weniger .
Eine totale Überwachung durch das Ordnungsamt kann und soll es nicht geben. Die geänderte Regelung tritt nach der Veröffentlichung im Stadtboten in Kraft und dann hat das Ordnungsamt die Möglichkeit bei Antreffen eines Hundehalters mit Hund und ohne Kotbeutel, ein Bußgeld zu verhängen. Bis 1000 Euro wären da möglich. In der Regel beläuft sich das Bußgeld im Alltag jedoch zwischen 10 und 15 Euro.
Viele Hundehalter wünschen sich mehr Abfallbehälter für eben diese Hundekotbeutel, dieser Wunsch wird erst einmal leider nicht erfüllt. Man findet oft die Beutel in den Bäumen oder Büschen, das ist Umweltverschmutzung und wird ebenfalls mit Bußgeld belegt. Erfreulich ist aber, dass die meisten Hundehalter die Häufchen ihrer Hunde vernünftig entsorgen.
Quelle: Stadt Wuppertal
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