Neues in Sachen Regenwasser, Benutzungszwang und Gebühren: Bürgersprechstunde hilft weiter
Die neuen Regelungen waren von der Task Force Hochwasserschutz und Klimafolgenanpassung erarbeitet worden, die Oberbürgermeister Uwe Schneidewind nach dem großen Unwetter im Juli 2021 eingerichtet hatte. Inzwischen wurde eine Reihe von Änderungen vom Rat beschlossen und die entsprechenden Satzungen geändert. „Ziel ist es, durch neue Regeln und Ermäßigungen Anreize dafür zu schaffen, dass Wasser sparsam und sinnvoll genutzt und entsorgt wird. Umweltfreundliches Verhalten soll sich auszahlen und so langfristig zum Ressourcen- und zum Klimaschutz beitragen“, erläutert Oberbürgermeister Uwe Schneidewind.
Im Rathaus
Für alle, die Fragen rund um die neuen Regelungen haben, gibt es jetzt zwei Bürgersprechstunden im Rathaus: Am Mittwoch, 15. Februar, stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Wasser- und Abwasser-Betrieb der Stadt und anderen beteiligten Ämtern für Rückfragen und Informationen von 16 bis 18 Uhr in Raum A 232 im Rathaus-Altbau zur Verfügung. Am Dienstag, 21. Februar, gibt es von 13 bis 15 Uhr eine weitere Bürgersprechstunde, diesmal in Raum A 350 im Altbau des Rathauses.
Bei großem Interesse wird das Format verlängert. Natürlich helfen die Mitarbeiter von WAW oder den anderen beteiligten Ämtern auch per Telefon oder E-Mail weiter. Die Ansprechpartnerinnen und –partner sind online zu finden: https://www.wuppertal.de/vv/oe/waw/102370100000497495.php .
Aus erster Hand
In der Sprechstunde gibt es dann Infos aus erster Hand darüber, welche Regelungen neu sind, wenn es um Regenwasser-Versickerung und einen Anschluss- und Benutzungszwang geht. Da kann es darum gehen, ob die Dachfläche einer Gartenhütte bei den Gebühren mitberechnet wird oder nicht. Interessierte können erfahren, was „Regendiebe“ sind und wie sich Regenwasser nicht nur zum Garten-Gießen, sondern auch zum Wäsche-Waschen nutzen lässt. Wann und warum Wasseruhren nötig sind, gehört ebenso zu den Fragen, die im Gespräch vor Ort geklärt werden können, wie besondere „Befreiungsvorschriften“ in Mischwassergebieten. Hilfreich ist, wenn Interessierte den Flächenerfassungsbogen für ihr Grundstück mitbringen.
Dachbegrünung spart
Weil aktuell auch die Regenwassergebühren angepasst wurden, lohnt ein Blick auf Dach und Hof: Wer sein Dach begrünt, eine Versickerungsanlage mit Überlauf an das Kanalsystem betreibt oder den Hof mit versickerungsfähigem Pflaster ausstattet, kann bares Geld sparen. Bei grünen Dächern und Versickerungsanlagen mit Überlauf werden nur 60 Prozent für die Regenwassergebühr berechnet, bei Öko-Pflaster sind es 30 Prozent.
Quelle: Stadt Wuppertal
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