Neun Jahre Haft für Alex G. im Fall Daniel aus Erkrath

Das Landgericht Wuppertal fällte am heutigen Freitag die Urteile im Fall des getöteten zweijährigen Jungen Daniel aus Erkrath. Anwalt von Alex G. will in Revision gehen. Mutter Olga G. erhält eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Im Fall des getöteten Daniels (2) aus Erkrath, wurde am heutigen Freitag, den 06. Mai 2011 um 15.55 Uhr das Urteil gegen den Angeklagten Alex G. (23) sowie der Mitangeklagten Olga G. (31) vor dem Wuppertaler Landgericht das Urteil gesprochen. Alex G. wurde zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Urteil beläuft sich auf Körperverletzung mit Todesfolge. Das Landgericht blieb unter der geforderten Höchststrafe der Staatsanwaltschaft von fünfzehn Jahren. Die Mutter Olga G., sie hatte nichts gegen das brutale Treiben ihres neuen Freundes unternommen und ihren Sohn auch nicht zum Arzt gebracht, wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zweihundert Arbeitsstunden verurteilt.

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Alex G. hatte den zweijährigen in Abwesenheit seiner Mutter zwei mal mit heißem Wasser den Rücken verbrüht, bis er schließlich am 12. April vergangenen Jahres in der Wohnung des Großvaters nach erfolgloser Reanimation durch die Rettungskräfte verstarb. Daniel, der sich gegen die Qualen des Alex G. nicht wehren konnte, musste eine regelrechte Folter über sich ergehen lassen. So fanden Gerichtsmediziner heraus, dass am Kopf eine große Wunde, im Genetalbereich Penis und Hodenquetschungen sowie zahlreiche Blaue Flecke den Körper des erst zwei Jährigen Jungen übersäten.

Aus einem Gutachten der Gerichtsmedizin konnten noch erhebliche Verletzungen an den Brustwarzen von Daniel festgestellt werden. Diese seien „fast abgerissen“ gewesen. So blieb fast keine Körperstelle des Jungen unversehrt. Bereits bei Prozessbeginn hatte der Angeklagte die Tat bestritten. Verteidiger Rechtsanwalt Louven: Mein Mandant ist unschuldig. Er bestreitet die Tat die im zur Last gelegt wird. Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und werden Revision einlegen“, sagte Louven im Interview. Louven hatte Freispruch für seinen Mandanten beantragt. „ Es ist nicht klar wer hier welche Rolle gespielt hat. Es gibt keine eindeutigen Beweise das mein Mandant die Tat begannen hat“, fügt Louven hinzu. „Ich habe dem Jungen nichts getan und der liebe Gott weiß das“, teilte der Angeklagte während des gesamten Verfahrens immer wieder dem Gericht mit.

Schließlich räumte er jedoch ein, Daniel geschlagen zu haben, weil er mit Joghurt gekleckert haben soll. Fest steht nur, das Alex G. am 12. April in der Zeit von 13.15 bis 13.34 alleine in der Wohnung war, während die Mutter ihre älteste Tochter von der Schule abholte. In dieser Zeit muss der Angeklagte Daniel in den Bauch geschlagen bzw. getreten haben, sodass ein Darm Abriss im Bauch erfolgte und Daniel innerlich verblutete, wie es auch die Gerichtsmediziner bei der Obduktion von Daniel feststellten. Rund 100 Milliliter Blut fanden die Gerichtsmediziner im Bauch von Daniel vor.

Die beiden Angeklagten, beide aus Russland stammend, lernten sich in einem Chat im Internet kennen. Bereits nach kurzer Zeit zogen sie zusammen in eine Wohnung in Erkrath. Bereits Ende April kam es immer häufiger zu Auseinandersetzungen in der Familie. Die älteste Schwester (14) von Daniel teilte den Grosseltern die Wunden und andere Verletzungen mit, aber letztlich seien sie und ihre Geschwister beschuldigt worden.

Der Sohn, ihr über alles geliebte Wunschkind von Olga G. ist tot, die drei Töchter im Pflegeheim.

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Kommentare

  1. Thiele sagt:

    9 Jahre Haft für so einen Feigling! Der übergewichtige Folterer gießt kochendes Wasser auf den Rücken des Kleinen! Und es soll keine Tötungsabsicht vorgelegen haben? Überfordert war er!
    Na ja, solche Urteile gießen Wasser auf die Mühlen der Rechten!

    Das ist alles wohl wieder mal diesen eitlen Pyschologen geschuldet, die vorgeben, die Motive der Menschen einsehen zu können und sich Ghandi-haft (nach Mahadma Ghandi) dünken und Taten vergeben, die nicht an Ihnen, sondern an anderen begangen wurden.

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