22.03.2021

Nordrhein-Westfalen setzt Corona-Auflagen für Handel wieder in Kraft

Vor wenigen Stunden erst hatte ein Gericht sie aufgehoben, jetzt sind sie wieder in Kraft: die Pandemiebeschränkungen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Und sie wurden sogar noch verschärft.

Die Lockerung hielt nur ein paar Stunden: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die am Montagmorgen vom Oberverwaltungsgericht Münster aufgehobenen Corona-Beschränkungen im Einzelhandel mit einer Überarbeitung der Corona-Verordnung wieder in Kraft gesetzt.

Für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte treten mit der Neuregelung schärfere Auflagen in Kraft, wie das NRW-Gesundheitsministerium am Montag mitteilte. Auch für sie gilt künftig – wie zuvor bereits für Modehändler oder Elektronikmärkte – die Pflicht zur Terminvereinbarung und eine Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, so das NRW-Gesundheitsministerium.

Zuvor hatten diese Auflagen nur für Modegeschäfte und Elektronikketten gegolten. Eine Filiale der Elektronikkette Media Markt hatte gegen diese Ungleichbehandlung geklagt und recht bekommen.

Quelle: Spiegel.de

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