27.05.2010wupperbild
Prozess gegen ehemaligen Leiter der Ausländerbehörde
Im Einzelnen sollen sich türkische Staatsangehörige zum Zwecke der Erlangung von Aufenthaltstiteln in Deutschland vertrauensvoll an den Angeklagten T. gewandt haben. Gegen Geldzahlungen soll sich dieser darum gekümmert haben, u.a. durch die Organisation von Scheinehen sowie die Beschaffung falscher ärztlicher Atteste, aus denen sich Abschiebehindernisse ergaben. Der nach dem Anklagevorwurf darin eingeweihte Angeklagte W. soll in der Ausländerbehörde die Aufenthalte gegen Geldzahlungen des angeklagten Gemüsehändlers legalisiert haben.
Die angeklagten besonders schweren Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung sind mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht.
Für den Prozess sind ab dem 02.06.10 drei Verhandlungstage angesetzt.
Quelle: Landgericht Wuppertal
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