Recht auf arbeitsfreien Sonntag

Landeskirchen kritisieren Aushöhlung des Sonntagsschutzes und fordern Einschränkung der Sonntagsarbeit.

Angesichts des bevorstehenden internationalen Tag des freien Sonntags (3. März) fordern Landeskirchen im Rheinland und in Hessen Einschränkungen sowie bundesweit einheitliche Regelungen für die Sonntagsarbeit. Dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbrieften Recht auf den arbeitsfreien Sonntag müsse mehr Geltung zu verschafft werden, fordert die Evangelische Kirche im Rheinland gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Evangelischen Kirche der Pfalz und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung.

Die Landeskirchen appellieren an die Abgeordneten im Bundestag und den Landesparlamenten, sich für eine Einschränkung der Sonntagsarbeit auf gesellschaftlich notwendige Bereiche wie in Krankenhäuser einzusetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Sonntagsschutzbericht zu erstellen: „Wenn das Grundgesetz den freien Sonntag unter Schutz stellt, müssen wir wissen, wie viele Menschen von Sonntagsarbeit betroffen sind“.

Seitdem der Bund die Zuständigkeit für Ladenschlusszeiten auf die Länder übertragen habe, sei ein „Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen zur Sonntagsarbeit“ entstanden, kritisierten die Kirchen. So gebe es in Nordrhein-Westfalen elf verkaufsoffene Sonntage, in Hessen vier und in Rheinland-Pfalz voraussichtlich acht. Hinzu kämen unterschiedliche Sonderregelungen für Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorte.

Der Internationale Tag des freien Sonntags geht den Angaben zufolge auf ein Edikt von Kaiser Konstantin zurück der am 3. März des Jahres 321 den Sonntag zum Feiertag erklärte. Er bezog sich dabei ausdrücklich auf die Zehn Gebote der Bibel, in denen ein arbeitsfreier Tag pro Woche bereits für alle festgeschrieben ist.

text: epd-west/ekir-presse/ör-wj

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