06.02.2013Redaktion
Rekord-Schmerzensgeld für Vergewaltigungsopfer
Das Wuppertaler Landgericht hat einem Vergewaltigungsopfer ein Schmerzensgeld in Rekordhöhe zugesprochen. 2009 war die damals 16jährige in Solingen von einem Mann verschleppt und über Tage hinweg vergewaltigt worden. Als Entschädigung hält das Gericht 100.000 Euro für angemessen.
Die Richter sahen die Kombination aus tagelanger Geiselhaft und mehrfacher Vergewaltigung als so schwerwiegend an, dass sie in ihrem Urteil sogar noch über die Forderung der Frau hinausgingen. Sie hatte ein Schmerzensgeld von 60.000 Euro durchsetzen wollen. In einem früheren Verfahren war der Täter, der aus einem wohlhabenden Elternhaus stammt und derzeit eine zwölfeinhalbjährige Strafe absitzt, bereits zu einer Zahlung von 20.000 Euro an das Opfer verurteilt worden.
Die Richter argumentierten, die bislang in Deutschland in vergleichbaren Fällen gezahlten Schmerzensgelder seien „einfach zu niedrig“. Der Anwalt des Vergewaltigers will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
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Foto: Archiv
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