Schärfere Corona-Maßnahmen für Wuppertal

Der Inzidenzwert der wöchentlichen Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner bleibt über 200. Daher hat der Krisenstab der Stadt mit Experten des Landes einen Katalog weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abgestimmt, der am Donnerstag, 10. Dezember, im Hauptausschuss der Stadt verabschiedet wurde.

Folgende Maßnahmen treten voraussichtlich ab Samstag, 12. Dezember, spätestens aber in der kommenden Woche in Kraft:

In der Öffentlichkeit dürfen dann bis auf Weiteres maximal zwei Personen oder ein Haushalt plus eine weitere Person gemeinsam unterwegs sein. Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Ausgenommen davon sind natürlich Hausstände mit mehr als fünf Mitgliedern.  Wie viele Besucher sie bekommen dürfen, wird noch entschieden. An den Weihnachtsfeiertagen dürfen maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zusammen feiern, nicht mitgezählt werden jeweils Kinder unter 14 Jahren.

Die Maskenpflicht gilt nun zusätzlich zu den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld in einem Radius von 50 Metern um alle Geschäfte, im Radius von 150 Metern um Schulen und auf den Wegen zu den Schulbushaltestellen an Schultagen in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Außerdem müssen nun auch im Unterricht an Grundschulen und im Offenen Ganztag von den Schülern Masken getragen werden. Generell empfiehlt der Krisenstab dringend, im öffentlichen Bereich eine Maske zu tragen.

Sport und Veranstaltungen werden weiter eingeschränkt

Ausgesetzt sind musikalische Bildungsangebote, Gruppenangebote in der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsport, soweit er nicht prüfrelevant ist und auch Individualsport in Outdooranlagen (Tennis, Golf, Ausnahme ist das tierschutzrelevante Bewegen von Pferden). Sämtliche Indoorsportanlagen (Sporthallen, Schwimmbäder etc.) werden geschlossen. Die Nutzung von Spielplätzen wird auf die Zeit bis 16:30 Uhr begrenzt. Es gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.

Trauungen bleiben auf maximal 25 Personen beschränkt, Beerdigungen auf einen Kreis von fünfzig Personen. Die Genehmigungspraxis für zulässige Veranstaltungen, etwa Jahreshauptversammlungen von Vereinen, soll restriktiver gehandhabt und die Kontrolldichte insgesamt verstärkt werden. Um dies zu ermöglichen, hat das Land zugesagt, in den besonders stark betroffenen Kommunen und Kreisen die Polizeikräfte zu verstärken.

Breite Zustimmung in der Politik

Für den Bereich der Schulen will die Stadt den beiden zuständigen Landesministerien einen Vorschlag vorlegen, der für alle Schulformen einheitlich ab Jahrgangsstufe 7 vorsieht, dass in den Unterrichtsräumen der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Dies würde in vielen Fällen dazu führen, dass die Schulleitungen auf alternative Unterrichtsmodelle, wie Wechselunterricht oder digitalen Unterricht zuhause umstellen könnten.
Sollte das Land kurzfristig seine Verordnung für die Pflegeeinrichtungen in Bezug auf Besuche nicht verändern, will der Krisenstab die Besuche durch eine eigene Verordnung regulieren. Es soll mit drei Besuchen pro Woche von bis zu zwei Stunden Dauer zum einen weiterhin das Bedürfnis von Bewohnern und Angehörigen nach Besuchen erfüllt werden, aber die aktuell sehr hohe Zahl der Besuche mit ihrem zwangsläufigen Infektionsrisiko soll maßvoll beschränkt werden. Wenn die Bewohner mobil sind, sollen die Besuche in den öffentlichen Bereichen der Einrichtungen stattfinden. Über Ausnahmen in Härtefällen können die Heimleitungen entscheiden. Auch dieser Vorschlag fand breite Zustimmung der Politik.

Quelle: Stadt Wuppertal

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Kommentare

  1. Susanne Thönes sagt:

    @ Frau Zweig
    Dieses dauernde Hinterfragen von Verfügungen und das Suchen nach Schlupflöchern hat uns doch erst in diese Misere gebracht.
    Die Wissenschaftler sagen uns doch seit Wochen, was notwendig ist, vielleicht hört man einfach mal darauf.
    Mir macht das nichts aus.

    1. Susanne Zweig sagt:

      Sie sollen gerne auf die Wissenschaftler hören. Die Wissenschaft sagt, Ansteckungen passieren zu…
      25 % zu Hause,
      25 % in Alten- und Pflegeheimen,
      10 % am Arbeitsplatz,
      7,5 % in Krankenhäusern und nochmal
      7,5 % in Flüchtlingsheimen.
      Es gibt null Ausbrüche beim Zoobesuch, keine Ausbrüche beim Einkaufen, keine beim Friseur und kaum welche im öffentlichen Nahverkehr. Genauso sagt Ihnen kein Wissenschaftler, dass Sie im Freien mit Maske rumlaufen sollen.
      Wie Sie aber hoffentlich gemerkt haben, werden Verfügungen nicht von Wissenschaftlern gemacht.

  2. Susanne Thönes sagt:

    „Glückerweise“ und endlich scheinen die lasch getroffenen Maßnahmen in Wuppertal schon überholt- m. E. wird es ab Montag in NRW zu einem harten Lockdown kommen- anders geht es nicht mehr.
    Also „Zähne zusammenbeißen und durch, statt nach Ausnahmen zu suchen.
    Der Berliner Bürgermeister hat es treffend formuliert: “ Wieviel Tote wollen wir denn in Kauf nehmen…. .?“

    Es macht mich nur immer wieder sprachlos, wie unser Ministerpräsident „rumeiert“. Sprach er noch gestern vom „Jahreswechsel-Lockdown“ wird es nun der harte Lockdown möglichst sofort.
    Da bedanke ich mich mal wieder innerlich bei Herrn Söder, sonst würde sich, insbesondere in NRW, wieder nichts oder fast nichts bewegen- das ist schon mehr als peinlich und auch gefährliches „Handeln“ bzw. „Nichthandeln“.

  3. Susanne Zweig sagt:

    Diesmal sind aber auffällig viele Disziplinierungsmaßnahmen dabei, die mit der Bekämpfung der Infektionsgefahr nichts mehr zu tun haben:

    Verbot von Outdoor-Individualsport:
    Welche Ansteckungsgefahr besteht denn beim Golfen und Tennis, wenn das Vereinscafé geschlossen ist? Oder bei der einsamen morgendlichen Joggingrunde auf dem Sportplatz?

    Alkoholverbot und Schließung von Spielplätzen ab 16:30 Uhr sind überflüssig, wenn sich öffentlich sowieso nur noch 1 Haushalt und 1 weitere Person treffen dürfen. (Kann man aber im Rahmen der Gesundheitsvorsorge für Jugendliche gleich miterledigen – praktisch.)

    Dazu kommen unklare Formulierungen, die unnötigen Ängsten, Denunziantentum und Willkür freie Bahn verschaffen:

    Maskenpflicht ab 50 m Entfernung vom Geschäft:
    – 50 m vom Eingang?
    – 50 m vom Gebäude?
    – 50 m vom Grundstück?
    – Wer misst das nach? Gibt es Linien oder Schilder?

    Maskenpflicht ab 150 m Entfernung zu Schulen:
    – 150 m vom Haupteingang/ jedem Eingang?
    – 150 m vom Gebäude?
    – 150 m vom Grundstück?
    – Muss ich mir die Akte vom Grundbuchamt kommen lassen?
    – Müssen Ortsfremde wissen und Ortskundige dran denken, dass um zwei Straßenecken herum eine Schule steht und sie die Maske aufsetzen müssen?
    – Welche Schulen zählen, welche nicht? Berufsschulen, Volkshochschulen, Abendschulen, Fahrschulen, Baumschulen?

    Und was hat die Maskenpflicht ab 7 Uhr in der Fußgängerzone bisher gebracht? Oder die Maskenpflicht am Supermarkt-Parkplatz?

    Nichts. Das RKI hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es keine signifikant erhöhte Ansteckungsgefahr beim Einkaufen gibt. Dann dürfte es außerhalb der Geschäfte unter freiem Himmel erst recht keine geben.

    Es gibt einen einfachen Grund für die hohen Inzidenzwerte: Es ist kalt, und die Leute zieht es nach drinnen. Um Treffen in der privaten Wohnung zu kontrollieren, gibt es nur die Ausgangssperre als effektive Maßnahme.

    Ich möchte sie wirklich nicht empfehlen, wünsche mir aber sehr, dass der Krisenstab nicht aus Hilflosigkeit Zeit mit ungeeigneten Disziplinierungsmaßnahmen vergeudet und dabei unsere Stadtgesellschaft in eine Gemengelage aus Ängstlichen und Blockwarten spaltet, die jede Corona-Pandemie in den Schatten stellt.

    1. Susanne Zweig sagt:

      Update: Die Allgemeinverfügung ist ja schon bekanntgemacht. Meine Lieblingsstellen:

      „Für den Zeitraum vom 24.12.-26.12.2020 dürfen diese Zusammenkünfte … mit maximal 10 Teilnehmenden stattfinden.“

      und:

      „Diese Allgemeinverfügung … gilt bis zum Ablauf des 20.12.2020.“

    2. Marko S. sagt:

      Was ist das denn für ein provozierendes Gefasel?

      Jeder zu normalen intellektuellen Leistungen Befähigte kann die Relevanz des Unterschieds von „vom Gebäude“ oder „vom Grundstück“ innerhalb einer Zehntel Sekunde evaluieren…

      Also wieder Mal nur Störfeuer von denen, die es immer noch nicht kapiert haben!

      1. Susanne Zweig sagt:

        Solange Polizei und Ordnungsamt nicht davon Gebrauch machen ist ja alles gut. Aber wenn einer der Ordnungskräfte Ihre Nase nicht passt und Sie mal eben zu 150 € Bußgeld heranzieht, weil Sie nachmittags an der Rückseite einer Grundschulturnhalle vorbeigehen, dann können Sie mal intellektuell evaluieren…

        1. Susanne Thönes sagt:

          Wo ist das Problem? Verlässt man das Haus, „Schnutenpulli“ auf! Dann kann man es auch nirgendwo „vergessen“…
          Das ist doch wirklich kein Drama!

          1. Susanne Zweig sagt:

            Lieb, dass Sie es für mich auf kindgerechte Art zusammengefasst haben. Wenn der „Schnutenpulli“ überall draußen nötig wäre, dann hätte Herr Slawig einfach eine Maskenpflicht über ganz Wuppertal verhängt. Das ist aber nicht nötig.

            Und meiner Ansicht nach ist es auch auf Supermarkt-Parkplätzen, in der Fußgängerzone, an der Bushaltestelle in der Pampa und 150 m vor dem Schulzaun nicht nötig. Hier liegt nicht der Grund für die steigenden Infektionszahlen.

            Wo ist denn bei Ihnen die Grenze, ab der Sie anfangen, Verfügungen nach ihrem Sinn zu hinterfragen?
            – Maskenpflicht auf der Nordbahntrasse?
            – Maskenpflicht auf markierten Waldwegen?
            – Maskenpflicht auf linksseitigen Bürgersteigen?
            – Maskenpflicht in der eigenen Wohnung?
            Und macht es einen Unterschied, ob es von Herrn Laschet oder Herrn Söder angeordnet wird?

    3. Wolf sagt:

      Danke Frau Zweig, leider findet kaum inhaltliche Auseinandersetzung statt.

      Lesenswert:

      Der schwedische Corona-Weg: Erfolg oder Misserfolg?

      C. Kreiss, Telepolis, 10.12.20

      https://www.heise.de/tp/features/Der-schwedische-Corona-Weg-Erfolg-oder-Misserfolg-4984494.html

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