Schlag gegen bandenmäßig agierende Kreditbetrüger

Die Staatsanwaltschaft hat ein Netz von Kreditbetrügern ausgehoben. 65 Polizisten sind zur Zeit mit Durchsuchungen in mehreren Städten beschäftigt.

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Die Staatsanwaltschaft Wuppertal lässt heute umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen in Wuppertal, Essen, Mönchengladbach, Bedburg, Krefeld, Hamm, Bielefeld, Oberhausen und Köln gegen mutmaßliche Mitglieder einer gewerbsmäßig handelnden Betrügerbande durchführen.

Seit Oktober 2013 gingen hier vermehrt Hinweise auf betrügerisch erlangte Bankkredite ein, die offenbar mit gefälschten Gehaltsbescheinigungen und Personalpapieren erlangt worden waren. So wurden Kredite von Personen per Post oder über das Internet beantragt, die tatsächlich nicht über die üblicherweise erforderlichen Einkünfte verfügten und zum Teil einen für eine Kreditvergabe ausländerrechtlich nicht ausreichend gesicherten Status aufwiesen. Zu den Anträgen wurden anschließend gefälschte Unterlagen eingeschickt, die neben einer ausreichenden finanziellen Bonität auch einen gesicherten ausländerrechtlichen Status beinhalteten. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Kreditnehmer anscheinend gezielt von Mitgliedern der Tätergruppe angesprochen wurden, um Kredite zu beantragen. Die Erstellung der gefälschten Unterlagen und die Korrespondenz mit den Banken übernahmen dann nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen weitgehend die Mitglieder der Tätergruppe. Nach Auszahlung der Kredite sollen die Tatverdächtigen von den Kreditnehmern „Provisionen“ in Höhe von 20 bis 30 % der Darlehenssumme erhalten haben.

Derzeit sind rund 65 Polizeibeamte dabei, Durchsuchungsbeschlüsse in den oben genannten Städten zu vollstrecken. Vier Haftbefehle wurden vollstreckt, einer davon unmittelbar vor dem Betreten eines Flugzeuges am Flughafen Düsseldorf. Bislang konnten neben einem fünfstelligen Bargeldbetrag auch umfangreiche Beweismittel wie gefälschte Personalpapiere aufgefunden werden. Weitere mutmaßliche Mitglieder der Tätergruppe wurden vorläufig festgenommen.

Den Beschuldigten drohen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges langjährige Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren pro Tat.

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Quelle: Staatsanwaltschaft Wuppertal
Archivfoto: njuuz

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