Schnäppchen oder Reinfall?
Ähnlich wie bei einer Wundertüte weiß man vorab nicht, was im Paket enthalten ist. Nur auf eine Warenkategorie legt man sich fest, zum Beispiel Elektronik, Kosmetik oder Süßwaren. „Damit die Überraschung nicht in einer Enttäuschung endet, sollten Verbraucher:innen die Angebote genau prüfen“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Neben seriösen Anbietern gibt es auch schwarze Schafe, die das Geschäftsmodell nutzen, um unbrauchbaren Ramsch loszuwerden.“
- Seriöse Anbieter erkennen
Ist das Angebot zu schön, um wahr zu sein? Dann sollten Verbraucher:innen genauer hinsehen statt sich zu einem spontanen Kauf hinreißen zu lassen. Als erstes sollte ein Blick ins Impressum geworfen werden. Hier muss die Adresse des Unternehmens, eine vertretungsberechtigte Person und eine E-Mail-Adresse genannt werden. Die Seite muss außerdem Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlichen. Ein deutliches Erkennungszeichen von unseriösen Webseiten sind AGB in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm. - Widerruf und Rückgabe
Beim Kauf von Waren im Internet haben Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn der Inhalt des Überraschungspakets nicht gefällt oder nicht dem angegebenen Warenwert entspricht, kann die Ware zurückgeschickt werden. Die Kosten für die Rücksendung müssen die Anbieter jedoch nicht übernehmen. Hat das Unternehmen seinen Sitz in Übersee können daher hohe Rücksendekosten entstehen. - ZahlungsoptionenAuch die Zahlungsmöglichkeiten sollten genauer unter die Lupe genommen werden. Oft werden Verbraucher:innen bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsweisen angeboten. Doch bei der eigentlichen Bestellung wird dann die Bezahlung per Vorkasse verlangt. Es sollte aber umgekehrt sein: erst die Ware, dann das Geld. Ohne kundenfreundliche Zahlungsweise sollte auf eine Bestellung verzichtet werden.
- Nachhaltig einkaufen
Der Überraschungseffekt beim Kauf einer Mystery Box macht für viele Verbraucher:innen den besonderen Reiz dieser Angebote aus. Ob sie sich darüber hinaus zur Schnäppchenjagd eignen, ist fraglich. Letztlich verleiten Überraschungsboxen zum Kauf von Waren, die man gar nicht benötigt. Nachhaltiger sind bewusste Kaufentscheidungen. Beim Vergleich von Angeboten auf verschiedenen Vergleichportalen kann zudem Geld gespart werden. Weiterführende Infos und Links: -
- Weitere Informationen die Rechte beim Online-Shopping bietet die Verbraucherzentrale NRW unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/onlinehandel/meine-rechte-beim-onlineshopping-28123
- Weitere Informationen die Rechte beim Online-Shopping bietet die Verbraucherzentrale NRW unter:
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