So leicht wird die Immobilie „illegal“

Auch bei geringfügigen Änderungen an Ihrer Immobilie kann diese ohne behördliche Genehmigung schnell „illegal“ werden. Nachfolgend einige klassische Beispiele…

Einer der „Klassiker“ ist der nachträgliche Dachgeschossausbau. Die Räume dort bieten sich häufig geradezu an, den knapp gewordenen Wohnraum zu erweitern. Es folgt dann der Einbau von Dachflächenfenstern, möglicherweise Dachgauben, die Innendämmung und zum Schluss der Innenausbau. Sofern die ursprüngliche Baugenehmigung des Hauses dies nicht vorgesehen hat oder diese längst abgelaufen ist, kann der Dachausbau ein „Schwarzbau“ sein. Unter Umständen wird die Baubehörde den Rückbau verlangen. Für Kellerflächen, die zu Wohnzwecken ausgebaut werden, gilt dies analog.

Auch das kleine Büro im Hause wird manchmal überflüssig und zu Wohnraum umgebaut. Auch dies ist genehmigungspflichtig, wenn die Fläche im Hause in der Baugenehmigung als „Büroeinheit“ genehmigt war.

Ladenlokale werden häufig als Büroräume, Friseursalons, Praxisflächen etc. vermietet. Auch diese Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig. Diese Zustimmung wird häufig nur unter erheblichen Auflagen erteilt. Meist muss der Brandschutz verbessert werden, möglicherweise auch der Schall- und Wärmeschutz und nahezu immer müssen PKW-Stellplatzflächen nachgewiesen werden.

Auch Balkone oder Wintergärten werden nicht selten ohne Genehmigung errichtet. Gleiches gilt für Terrassenflächen auf Anbauten. Diese lösen z. B. Abstandsflächen aus. Hier prüft die Baubehörde ob der Nachbar einverstanden ist, wenn diese unterschritten werden.

Garagen dürfen zu keinen anderen Zwecken genutzt werden, als zum Abstellen von Fahrzeugen. Wer sich hier seine kleine Werkstatt oder einen Hobbyraum anlegt handelt an der genehmigten Nutzung vorbei.

Aus einer großen Wohnung zwei abgeschlossene kleinere Wohnungen zu machen bedarf auch der behördlichen Genehmigung. Hier wird unter anderem der Brandschutz genau geprüft.

Die „Bürgerberatung Bauen“ der Stadt Wuppertal hilft unkompliziert bei Beantwortung der Frage weiter, ob ein Vorhaben genehmigungsfrei ist oder nicht. „Einfach machen“ kann teuer werden. Übrigens schauen die Versicherungen im Schadenfall auch gelegentlich genauer hin, ob alles seine Ordnung hat. Bei schweren Versäumnissen mit schweren Folgen (z. B. wenn es Brandopfer gibt) ist auch der Staatsanwalt sehr daran interessiert herauszufinden, ob den Hauseigentümer eine Mitschuld trifft…      

Quelle:

fmi Frank Müller Immobilien

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