22.06.2018Claudia Otte
Soforthilfe des Landes für Unwetterschäden
Wichtige Infos:
Voraussetzung für eine Soforthilfe ist, dass der Abschluss einer Elementarversicherung den Betroffenen von ihrer Versicherung nicht angeboten oder finanziell nicht möglich war.
Als Beleg für die Unmöglichkeit, eine Elementarversicherung abzuschließen, gelten eine entsprechende Erklärung der Versicherung oder ein Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (Allg II, Hartz IV, Grundsicherung und vergleichbare Leistungen) oder Belege über ein entsprechend niedriges Haushaltseinkommen unterhalb des Steuerfreibetrages.
Natürliche Personen, auf die diese Voraussetzungen zutreffen, können für Schäden an ihrem Eigentum, aber auch für ihren Kleingewerbebetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern Anträge auf Soforthilfe stellen. Das Land unterscheidet die folgenden Gruppen:
- a) Soforthilfe „Haushalt beziehungsweise Hausrat“ für Privatpersonen,
- b) Soforthilfe „Gebäude und Räume“ für Privatpersonen,
- c) Soforthilfe „Kleingewerbetreibende und Landwirte“.
Die Richtlinie zur Gewährung der Soforthilfe des Landes finden Sie hier:
Mailadresse für Fragen zur Soforthilfe ist: soforthilfe.unwetter@stadt.wuppertal.de
Telefonisch werden Fragen beantwortet unter Tel: 563-46 46 und außerhalb der Bürozeiten unter 563-9008.
Das Büro zur Beratung und Antragsannahme ist ab Donnerstag, 21. Juni, in Zimmer A-140 und A-141 des Rathauses in Barmen geöffnet: montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr.
Infos und Antragsformulare
Gebäude und Räume Privatpersonen
Quelle: Stadt Wuppertal
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