Soforthilfe des Landes für Unwetterschäden

Das Land NRW hat eine Unwetter-Soforthilfe für Privatpersonen und Kleinunternehmer beschlossen, die durch das Unwetter am Dienstag, 29. Mai, Schäden an Hausrat oder Gebäuden erlitten haben und die nicht in der Lage waren, eine Elementarversicherung zur Absicherung solcher Schäden abzuschließen.

Die Stadt Wuppertal nimmt bis zum 13. Juli 2018 entsprechende Anträge entgegen, die in Raum A-140 und A-141 des Rathauses in Barmen erhältlich sind.

Wichtige Infos:

Die Soforthilfe des Landes bezieht sich ausschließlich auf Schäden des Unwetters am Dienstag, 29. Mai, denn nur an diesem Tag gab es in Teilen des Stadtgebietes binnen 24 Stunden mehr als 100 Liter Regenwasser auf den Quadratmeter. Die Soforthilfe ist außerdem räumlich auf den Bereich der Talsohle von Barmen bis Elberfeld begrenzt.

Voraussetzung für eine Soforthilfe ist, dass der Abschluss einer Elementarversicherung den Betroffenen von ihrer Versicherung nicht angeboten oder finanziell nicht möglich war.
Als Beleg für die Unmöglichkeit, eine Elementarversicherung abzuschließen, gelten eine entsprechende Erklärung der Versicherung oder ein Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (Allg II, Hartz IV, Grundsicherung und vergleichbare Leistungen) oder Belege über ein entsprechend niedriges Haushaltseinkommen unterhalb des Steuerfreibetrages.

Natürliche Personen, auf die diese Voraussetzungen zutreffen, können für Schäden an ihrem Eigentum, aber auch für ihren Kleingewerbebetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern Anträge auf Soforthilfe stellen. Das Land unterscheidet die folgenden Gruppen:

  • a) Soforthilfe „Haushalt beziehungsweise Hausrat“ für Privatpersonen,
  • b) Soforthilfe „Gebäude und Räume“ für Privatpersonen,
  • c) Soforthilfe „Kleingewerbetreibende und Landwirte“.
Private Haushalte können Anträge stellen, wenn sie einen Gesamtschaden an ihrem Hausrat von mindestens 5 000 Euro erlitten haben. Sie können eine Soforthilfe in Höhe von 500 Euro pro Person, mindestens aber 1 000 Euro und höchstens 2 500 Euro je Haushalt erhalten.
Für Schäden an Wohngebäuden oder Räumen gilt eine Mindestschadenhöhe von 10 000 Euro je Gebäude oder Raum und eine Soforthilfe von maximal 5 000 Euro. Dies gilt jedoch ausschließlich für eigengenutzte Gebäude.
Kleingewerbetreibende und Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten, die einen Schaden von mindestens 10 000 Euro erlitten haben, können ebenfalls eine Soforthilfe von maximal 5 000 Euro erhalten.
Für kleinere Schäden unterhalb der 5 000 Euro-Grenze bei Hausrat oder der 10 000 Euro-Grenze bei Gebäuden und Betrieben kann ebenfalls eine Soforthilfe von bis zu 35 Prozent der Schadenssumme gewährt werden. Auch hier gilt aber, wie für alle Antragsteller: Es war im Vorfeld kein oder kein wirtschaftlich vertretbarer Versicherungsschutz möglich.

Die Richtlinie zur Gewährung der Soforthilfe des Landes finden Sie hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=6&ugl_nr=631&bes_id=38485&val=38485&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=0

Mailadresse für Fragen zur Soforthilfe ist: soforthilfe.unwetter@stadt.wuppertal.de

Telefonisch werden Fragen beantwortet unter Tel: 563-46 46 und außerhalb der Bürozeiten unter 563-9008.

 

Das Büro zur Beratung und Antragsannahme ist ab Donnerstag, 21. Juni, in Zimmer A-140 und A-141 des Rathauses in Barmen geöffnet: montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr.

Infos und Antragsformulare

Gebäude und Räume Privatpersonen

Haushalt und Hausrat Privatpersonen

Kleingewerbetreibende

Landwirte

Quelle: Stadt Wuppertal

 

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