Solinger Präventionsaktion: 1,50 Meter Sicherheitsabstand – auch beim Überholen von Radfahrern

Fast ist es schon zu einem geflügelten Wort geworden: "1,50 Meter Mindestabstand". Was viele Menschen im Alltag der Corona-Pandemie bereits ganz selbstverständlich praktizieren, gilt seit dem 28.04.2020 auch im Straßenverkehr:

Beim Überholen von Radfahrern gilt seit dem 28.04.2020 ein Mindestabstand von 1,50 Meter.

 

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Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrsteilnehmer, die innerorts Radfahrer überholen wollen, dabei mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Außerorts sind es sogar 2 Meter. Mit einer besonderen Aktion wollen die Beamten der Verkehrsunfallprävention der Polizei Wuppertal in dieser Woche auf die Neuerung aufmerksam machen. Das Solinger Team der Verkehrssicherheitsberater der Polizei wird in Uniform auf Fahrrädern im Klingenstadtgebiet unterwegs sein. Dazu sind auf den Gepäckträgern großflächig Hinweise auf den 1,50-Meter-Mindestabstand angebracht. Die Beamten wollen damit auf die neue Regel in der StVO aufmerksam machen und mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen.

Ulrich Schmidt, Verkehrssicherheitsberater der Polizei Wuppertal

Quelle: Polizei Wuppertal

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Kommentare

  1. Bernd sagt:

    Diesen Mindestabstand sollte man gesetzlich auch für Fahrradfahrer gegenüber Fußgängern festschreiben. Und die Polizei sollte das kontrollieren.

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