Staatsanwaltschaft Wuppertal zu dem Ende des Beschwerdeverfahrens gegen Verantwortliche des Wupperverbandes
Gegen diese Personen hatte ein durch das Hochwasserereignis vom 14./15 Juli 2021 geschädigter Anwohner über einen Rechtsanwalt Strafanzeige wegen Herbeiführens einer Überschwemmung u.a. erstattet. Nach intensiven Vorermittlungen war kein Anfangsverdacht für etwaig begangene Straftaten festgestellt und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt worden.
Diese Entscheidung hatte der anzeigenerstattende Rechtsanwalt angefochten und eine Entscheidung des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf beantragt. Seine Beschwerde ist nunmehr durch Bescheid des Generalstaatsanwalts vom 04. Januar 2023 als unbegründet zurückgewiesen worden. Da ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung hiergegen nicht fristgerecht gestellt wurde ist die Entscheidung bestandskräftig.
Quelle: Staatsanwaltschaft Wuppertal
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