04.08.2018Claudia Otte
Stadt Wuppertal geht in Berufung
Damit entsteht eine weitere Frist, in der die Stadt prüfen lässt, ob das Urteil angenommen wird oder dieses Rechtsmittel durchgeführt wird.
In dem Prozess um mutmaßliche Werbeaufkleber auf Autos hatte das Landgericht Bochum die Klage der Stadt über mehr als 150.000 Euro abgewiesen. Gegenstand eines Geschäfts zwischen der Stadt und der Firma sei gewesen, gesetzes- und sittenwidrig bunsweit einheitliche Gebühren für die Autozulassungen auszuhebeln: ASS habe mehr als 8000 Autos pro Jahr in Wuppertal angemeldet, die Stadt habe ein Drittel der Kosten zurück überwiesen. Lediglich zum Schein hätten beide Seiten einen Vertrag abgefasst, wonach ASS für die entsprechende Summe Wuppertal-Reklame auf ihren Autos anbringe. Bei sittenwidrigen Geschäften schließe das Gesetz Ansprüche der Partner aneinander aus. Dass es sich um ein Scheingeschäft handelte ergibt sich laut Landgericht aus den Aussagen von Zeugen – teils aus dem Bereich der Stadtverwaltung, teils aus dem der Firma. Die Firma habe vierteljährlich beim Straßenverkehrsamt abgefragt, wie viele Autos sie angemeldet hatte. Daraus habe sich der Rechnungsbetrag für die Rückzahlung ergeben, nicht aus der Anzahl von Werbeaufklebern. so berichtet die Wuppertaler Rundschau vom 02.08.18
Hier der komplette Bericht: Wuppertaler Rundschau
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