19.03.2014Redaktion
Stadtverwaltung gibt auf: „Sieg auf ganzer Linie“ für Wuppertals Politessen
Wenige Stunden vor Beginn der Hauptverhandlung im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht zur Eingruppierung der Politessen und Politeure der Stadt Wuppertal kam das abrupte aber aus Sicht der Gewerkschaft ver.di nicht minder erfreuliche Ende des Verfahrens. Am späten Nachmittag des 18. März 2014 hat die Stadt Wuppertal die Berufung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal zurückgezogen. Das Arbeitsgericht hatte den Politessen und Politeuren Recht gegeben und geurteilt, dass die betroffenen Beschäftigten in die Entgeltgruppe 5 statt der Entgeltgruppe 3 eingruppiert werden müssen. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Die betroffenen Beschäftigten erhalten rückwirkend den höheren Lohn. Neben den fünf Klägerinnen sind weitere elf von ver.di vertretene Politessen am Verfahren beteiligt gewesen.
„Die Rücknahme der Berufung bedeutet einen Sieg auf ganzer Linie“, kommentiert Daniel Kolle, Bezirksgeschäftsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Bezirk Wuppertal-Niederberg, den erfolgreichen Abschluss der Verfahren. „Nachdem zu erwarten war, dass die Berufung der Stadt keinen Erfolg haben würde, wollte man wohl Schadensbegrenzung betreiben und ein weiteres Urteil in der Sache vermeiden. Uns soll es Recht sein, haben wir uns doch mit unserer Rechtsaufassung durchgesetzt.“
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Quelle: verd.di
Archivfoto: njuuz
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