01.12.2010Wilma Schrader
Suchmaschinenbetreiber aus Wuppertal begrüßt Kartellverfahren gegen Google
Die EU-Kommission hat heute ein formelles Verfahren gegen Google eingeleitet, um zu prüfen, ob Wettbewerbsverstöße vorliegen. Google hat die Seiten anderer Suchdienste bei seinen Suchergebnissen vorsätzlich zu weit unten angezeigt, um seine eigenen Dienste besser sichtbar präsentiert, so die Beschwerden. Würde sich der Vorwurf bestätigen, wäre das ein Verstoß gegen das Prinzip der Such-Neutralität. „Die Such-Neutralität gibt vor, dass alle gefundenen Ergebnisse nach gleichen Maßstäben gemessen werden und somit die gleiche Chance haben, weit oben zu stehen.“ erklärt Felix Dominik Weber, 2. Vorsitzender des interacto e.V. Der Verein beschäftigt sich seit Anfang dieses Jahres mit Themen wie Netzneutralität, Datenschutz und eben der Such-Neutralität. Aus diesem Grund betreibt der Verein die Suchmaschine LIXAM.de.
Dabei geht es nicht darum, dass Google nahezu ein Monopol in Europa besitzt, sondern wie der Konzern damit umgeht. Zwar kann es zukünftig für Deutschland nicht zufriedenstellend sein, wenn ein Konzern den Zugang zum Internet beherrscht, aber es ist definitiv nicht akzeptabel, wenn dies auch noch dazu genutzt wird, andere Mitbewerber zu schädigen oder aus dem Markt zu drängen, um eigene Produkte zu platzieren. In den USA gibt es ebenfalls Klagen gegen Google. Seit einigen Monaten ermittelt in Texas der Generalstaatsanwalt.
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Quelle: Pressemitteilung von interacto e.V.
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Also wenn die alternative deutsche Suchmaschine auf meine erste Anfrage die Neudeutsche Antwort „Sorry, but you are looking for something that isn’t here.“ bringt, bin ich überzeugt….Oder?