Teilsperrung des Parkplatzes an der B7 ab dem 19.02.2024
Ab dem 04. März 2024 wird der zweite Teil des Parkplatzes zwischen Ausfahrtsschranke und Kindergarten ebenfalls von der Sperrung betroffen sein. Danach ist eine Nutzung des Parkplatzes nur noch im letzten Abschnitt am Kindergarten möglich. Die Sperrungen sind erforderlich, weil die Flächen für den Aufbau eines Containergebäudes benötigt werden. Hierin wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten am historischen Landgerichtsgebäude der Gerichtsbetrieb des Landgerichts aufrechterhalten.
Quelle: Landgericht Wuppertal
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