05.12.2014

„Trunkenheit im Straßenverkehr“: Strafverfahren gegen Radler

Der Drahtesel ist für betrunkene Verkehrsteilnehmer grundsätzlich keine Alternative zum Auto. Diese Erfahrung musste letzte Nacht ein 43-Jähriger machen, der sich mit dem Rad auf den Heimweg von einer Weihnachtsfeier machte.

Nach einem lauten Knall bemerkte ein Zeuge am Freitag gegen 1:45 Uhr einen gestürzten Radfahrer an der Widukindstraße in Wuppertal, der vor Wut sein Fahrrad auf den Boden warf. Gegenüber den herbeigerufenen Polizisten gab der 43-jährige Radler an, dass er von einer Weihnachtsfeier gekommen sei, wo er diverse Alkoholika konsumiert habe. Für den Rückweg habe er dann sein Fahrrad benutzt. An der Unfallstelle verlor er die Kontrolle und stürzte. Darüber verärgert schmiss er seinen Drahtesel anschließend in einen Grünstreifen.

Polizei_Symbolbild_3_Foto Georg Sander NJUUZ.de

Da der durchgeführte Alkoholtest deutlich positiv verlief, musste der Wuppertaler die Beamten zur Wache Barmen begleiten. Hier wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Er sieht nun einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entgegen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, dass auch Alkoholverstöße bei Radfahrern konsequent geahndet werden: „Bei Verstößen kann neben der Einleitung des Strafverfahrens auch der Entzug des Führerscheins für Kraftfahrzeuge drohen! Verzichten Sie also grundsätzlich nach Alkoholkonsum darauf, selbst ein Fahrzeug zu führen! Nutzen Sie auch bei Weihnachtsfeiern Fahrgemeinschaften oder öffentliche Verkehrsmittel – damit sorgen Sie für Ihre eigene und die Sicherheit anderer im Straßenverkehr!“

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