Verkehrsregeln bei der Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen
📌 Das Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“, gilt auch für Elektrokleinstfahrzeuge.
📌 Bei anderen Verkehrsverboten dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur dort fahren oder einfahren, wenn dies durch ein, Zusatzzeichen:
„Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist.
📌 Freihändig fahren ist verboten.
📌 Es ist einzeln hintereinander zu fahren.
📌 Es ist möglichst weit rechts zu fahren.
📌 Richtungsänderungen müssen rechtzeitig und deutlich angekündigt werden, entweder durch vorhandene Fahrtrichtungszeiger oder durch Handzeichen.
📌 Elektrokleinstfahrzeuge dürfen wie Fahrräder zum Parken auf dem Gehweg abgestellt werden. Dadurch darf der Fußgängerverkehr nicht behindert werden.
Quelle: Polizei Wuppertal
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