Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Einschränkung für Wuppertaler Klinik

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Petrus-Krankenhaus künftig keine Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse mehr durchführen darf. Mit seinem Beschluss vom 14. März 2025 wies das Gericht einen Eilantrag gegen die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf zurück.

Foto: C.Otte

Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Einschränkung für das Petrus-Krankenhaus

Hintergrund ist die Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022. Das Land hatte festgelegt, dass nur ausgewählte Krankenhäuser im Regierungsbezirk Düsseldorf Pankreaseingriffe durchführen dürfen. Die Entscheidung zugunsten von 15 spezialisierten Kliniken und zulasten weiterer 17 Krankenhäuser – darunter die betroffene Wuppertaler Einrichtung – sei laut Gericht rechtmäßig.

Die Bezirksregierung argumentierte, dass die Konzentration auf weniger Standorte die Behandlungsqualität verbessern werde. Ausschlaggebend sei die regelmäßige Durchführung solcher Eingriffe: Nur Kliniken, die mindestens alle zwei Wochen Pankreaseingriffe vornahmen, wurden berücksichtigt. Eine hohe Fallzahl sei entscheidend für ärztliche Erfahrung und Patientensicherheit, während die Wohnortnähe eine untergeordnete Rolle spiele.

Das Petrus-Krankenhaus  kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

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