Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Einschränkung für Wuppertaler Klinik

Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Einschränkung für das Petrus-Krankenhaus
Hintergrund ist die Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022. Das Land hatte festgelegt, dass nur ausgewählte Krankenhäuser im Regierungsbezirk Düsseldorf Pankreaseingriffe durchführen dürfen. Die Entscheidung zugunsten von 15 spezialisierten Kliniken und zulasten weiterer 17 Krankenhäuser – darunter die betroffene Wuppertaler Einrichtung – sei laut Gericht rechtmäßig.
Die Bezirksregierung argumentierte, dass die Konzentration auf weniger Standorte die Behandlungsqualität verbessern werde. Ausschlaggebend sei die regelmäßige Durchführung solcher Eingriffe: Nur Kliniken, die mindestens alle zwei Wochen Pankreaseingriffe vornahmen, wurden berücksichtigt. Eine hohe Fallzahl sei entscheidend für ärztliche Erfahrung und Patientensicherheit, während die Wohnortnähe eine untergeordnete Rolle spiele.
Das Petrus-Krankenhaus kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
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