Vorsicht beim schnellen Online-Kredit

Das Geschäft mit der Finanznot – Schnell, problemlos, unkompliziert – mit solchen Attributen werben angebliche Online-Kreditvermittler für ihre Angebote.

Wegen Corona haben viele Menschen Einkommenseinbußen, sind in Kurzarbeit und haben finanzielle Probleme. Versprechungen wie „unkomplizierte Kreditüberbrückung“ oder „ohne Schufa-Abfrage“ klingen da natürlich verführerisch. Wer sich auf diese diskreten Problemlösungen aus dem Internet einlässt, hat allerdings oftmals das Nachsehen. „In jüngster Zeit erreichen uns vermehrt Verbraucherbeschwerden über fragwürdige Anbieter, die sich als Kreditvermittler präsentieren. Mit echter Kreditvermittlung haben deren Angebote aber gar nichts zu tun, so Werner Bergmann von der Verbraucherzentrale in Wuppertal. Zwei „Geschäftsmodelle“ stechen besonders negativ hervor:

 

  • Das Modell „Unseriöse Kreditvermittlung“: Über gut gestaltete Zeitungsanzeigen oder Internetseiten wird suggeriert, man werde einen passenden Kredit für die Betroffenen finden. Selbst dann, wenn der Kreditsuchende über keine entsprechende Bonität verfügt. Das Ende vom Lied: Es gibt zwar keinen Kredit, aber der Verbraucher soll für den angeblichen Aufwand des „Vermittlers“ dennoch Auslagen oder Gebühren zahlen. Zu Unrecht: Denn in der Kreditvermittlung gilt der rechtliche Grundsatz, dass eine Provision nur fällig wird, wenn sie exakt vereinbart ist, die gewünschte Kreditsumme an den Verbraucher gegangen ist und der Kreditvertrag auch nicht mehr widerrufbar ist. Doch ist das Geld erst einmal an den „Vermittler“ geflossen, ist es äußerst schwierig, an das einmal gezahlte Geld wieder heranzukommen. Die Anbieter haben ihren Sitz gerne im Ausland oder die vorgebliche Firma ist nicht mehr zu finden.

     

  • Das Modell „Finanzsanierung“: Auch hier wird regelmäßig im Internet oder in Zeitungsanzeigen fürs schnelle Geld ohne große Formalitäten mit Slogans wie „Sofortkredit“ und „Kredit ohne Schufa“ geworben. Beantragen Verbraucher einen solchen Kredit, erhalten sie sogleich eine „Finanzierungszusage“ über die volle Höhe der angefragten Summe. Doch zuvor muss ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen werden, der dann gerne per Nachnahme und gegen eine happige Gebühr zugeschickt wird. Aufgrund der irreführenden Vertragsgestaltung erkennt der Anfragende oftmals zu spät, dass es sich dabei gar nicht um einen Kreditvermittlungsvertrag, sondern einen sogenannten „Finanzsanierungsvermittlungsvertrag“ handelt. Das heißt im Klartext: Der Vermittler besorgt keinen Kredit, sondern bietet lediglich seine Dienste bei der Vermittlung eines weiteren „Dienstleisters“ . Bevor der Finanzsanierer mit dieser Arbeit beginnt, wird oftmals noch eine Einmalsumme fällig. Geld fließt also hauptsächlich in eine Richtung, nämlich auf das Konto der fragwürdigen Anbieter. Im Ergebnis bedeutet dies für den Verbraucher, dass er statt einer Kreditüberbrückung für den finanziellen Engpass, nun noch zusätzliche Ausgaben für den Finanzsanierer stemmen muss.

Weitere Informationen bietet die Beratungsstelle an der Schloßbleiche telefonisch oder per E-Mail. Nach vorheriger Terminvergabe bietet die Beratungsstelle auch persönliche Beratung an. 0202 693 758 01

 

Hilfreiche Hinweise rund um Corona-Fragen im Verbraucheralltag unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

 

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