Warnung vor falschen Inkassoschreiben
Die Firmen drohen mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen und schüren damit Angst und Sorge bei Verbraucher:innen. „Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und Anzeige bei der Polizei erstatten”, rät Verbraucherberaterin Angelika Thalmann. „Grundsätzlich empfehlen wir, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.” Sie gibt Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennt und worauf bei Inkassoschreiben generell zu achten ist.
- Woran erkennt man ein seriöses Inkassounternehmen?
Jedes Inkassobüro muss registriert sein, dies kann im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei überprüft werden. Häufig fallen falsche Inkassoschreiben bereits durch typische Merkmale ins Auge, wie zum Beispiel Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll oder die Androhung von weitreichenden Konsequenzen, die die Betroffenen verunsichern sollen. Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent, gehen auf Einwände ein und setzen zudem eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung.
- Wie sollte man auf nicht berechtigte Forderungen reagieren?
Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte prüfen, ob er dem Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte den Forderungen schriftlich widersprechen. Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssen ansonsten nicht auf das Schreiben reagieren.
- Ab wann liegt ein Zahlungsverzug vor? Entgegen weitläufiger Meinungen kann ein Zahlungsverzug auch ohne vorheriges Mahnschreiben vorliegen, zum Beispiel wenn eine Rechnung mit Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart worden ist.
- Worauf muss bei einer berechtigten Forderung geachtet werden?
Rechnungen von Inkassobüros sollten stets sorgfältig geprüft werden. Denn oft sind die Rechnungen überhöht. Wenn das Inkassounternehmen zum Beispiel Kontoführungskosten in Rechnung stellt, müssen diese nicht bezahlt werden. Die Inkassogebühr basiert auf den Preisen und Konditionen, die die Inkassounternehmen mit ihren Auftraggebern vereinbart haben und hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Um Preistreiberei zu verhindern, sind Inkassokosten gesetzlich gedeckelt.
- Weitere Informationen zum Thema Inkasso gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso
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