14.03.2020Claudia Otte
Weitere massive Einschnitte der Stadt Wuppertal im Kampf gegen die Corona-Ausbreitung
Die Entscheidungen führen zu massiven Einschnitten für alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Sie dienen aber dem Schutz der Bevölkerung, insbesondere der älteren und vorerkrankten Menschen, die jetzt unsere Solidarität brauchen. Daher bitte ich alle, hier mitzuziehen und besonnen zu handeln.“
❌ 14 bestätigte Infektionsfälle und insgesamt 114 Personen in Quarantäne (Stand Samstag, 12 Uhr) – damit, so der OB, stehe Wuppertal noch am Anfang einer Ausbreitung. „Wir wollen alles tun, dass das so bleibt und wir mit den Behandlungskapazitäten für schwerer verlaufende Fälle auskommen. Da inzwischen täglich mindestens dreißig weitere Verdachtsfälle getestet werden, können sich die Zahlen kurzfristig sprunghaft erhöhen.“
Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig betonte als Leiter des Krisenstabs: „Oberstes Ziel muss es sein, die Ausbreitung die Corona-Virus so weit wie möglich zu verlangsamen, um krankheitsanfällige Menschen zu schützen und die Funktionsfähigkeit unserer Infrastruktur zu sichern. Die Fachleute unseres Gesundheitsamtes raten sehr eindringlich dazu, alle Übertragungsmöglichkeiten auf das Unabweisbare einzugrenzen. Das wollen wir mit diesen Entscheidungen umsetzen, auch wenn es für viele Menschen Härten bedeutet. Angesichts der dynamischen Entwicklung bleibt abzuwarten, ob noch weitere Maßnahmen notwendig sein werden.“
Zu den vom Krisenstab in seiner Sitzung am heutigen Samstag, 14. März, getroffenen Entscheidungen gehören:
❌ Alle Veranstaltungen sind untersagt
Der Erlass des Gesundheitsministeriums zu Veranstaltungen wurde verschärft: Alle nicht unabweisbaren öffentlichen Veranstaltungen sind abzusagen oder zu verschieben! Dies setzt die Stadt mit einer weiteren Allgemeinverfügung um, die am Dienstag um null Uhr in Kraft tritt und alle Arten von Veranstaltungen umfasst, auch Gottesdienste, Gremiensitzungen, Clubs und Diskos.
❌ Zusätzliche Hinweise für Restaurants, Kantinen, Fitness-Center
Für Restaurants und Gaststätten gelten noch keine ordnungsbehördlichen Maßnahmen. Allerdings sollen die Betreiber auf Basis der Kriterien des Robert-Koch-Instituts alle Schritte unternehmen, um in ihren Betrieben das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehören umfassende Hygienemaßnahmen, eine aufgelockerte Sitzordnung, die jedem Gast den notwendigen Abstand ermöglicht, gründliches Lüften und ggfs. eine Begrenzung der Gästezahl.
❌ Schließung von Einrichtungen im Bereich Kultur, Bildung und Sport
Alle Einrichtungen der Stadt im Bereich Kultur, Bildung und Sport bleiben bis auf Weiteres ab sofort geschlossen. Dazu gehören der Zoo und die Bäder, die Bergische Musikschule, die Volkshochschule, das Bergische Studieninstitut, die Museen, Offenen Türen der Kinder- und Jugendarbeit. Dies gilt auch für die städtischen Sporthallen und –anlagen: Damit findet in diesen Bereichen auch der Vereinssport bis auf Weiteres nicht statt.
❌ Einschränkungen in den städtischen Ämtern
Alle Publikumsbereiche der städtischen Ämter werden zurückgefahren und nicht notwendige oder nicht zeitkritische Termine abgesagt. Für die städtischen Gebäude werden Zugangsbeschränkungen erwogen. Alle Bürger sind aufgefordert, nicht notwendige Termine abzusagen. Die Stadt rechnet mit erheblichen personellen Ausfällen, denn auch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind als Eltern von den Schließungen der Schulen und Kitas betroffen und werden daher nicht zum Dienst erscheinen können.
❌ Schließung der Kitas
Ab Montag, 16. März bis zum 19. April sind alle die Kitas und Kindertagespflegestellen auf Weisung des Landes geschlossen, dies betrifft die städt. Kitas und die Kitas der Träger der freien Jugendhilfe. Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen stellen ab Montag in Ausnahmefällen eine Notbetreuung sicher. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass in den Fällen, in denen beide Eltern oder Alleinerziehende in unentbehrlichen Schlüsselpositionen arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die ihnen und ihren Kindern bekannte Einrichtungen bzw. Kindertagespflegestelle bringen können. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Betreuung auch in Anspruch genommen wird und die systemrelevante Infrastruktur weiter betrieben werden kann.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Eltern zu dem nachfolgend aufgeführten Personenkreis gehören. Schlüsselpersonen sind Angehörige folgender Berufsgruppen deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
Die Regelung gilt auch für den Bereich Tagespflege.
❌ Schließung der Schulen
Ebenfalls ab Montag. 16. März, werden bis zum Beginn der Osterferien alle Schulen geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits ab Montag der Unterricht in den Schulen ruht. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Ab Mittwoch gibt es lediglich eine Notbetreuung. Dies gilt ausschließlich für Kinder von Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten. Diese Notbetreuung gilt für Kinder in den Klassen 1 bis 6.
Nähere Informationen erhalten die Schulen zeitnah vom Schulministerium.
❌ Schließung des Gesundheitsamtes für Publikum
Alle Dienstleistungen des Gesundheitsamtes, die nicht der Bewältigung der Corona-Infektion und anderer, zwingend notwendiger medizinischer Leistungen dienen, sind eingestellt. Das Gesundheitsamt ist für Besucher geschlossen.
❌ Besucherregelung in sämtlichen Alten- und Altenpflegeheimen
Nach Weisung des Landesgesundheitsamtes werden Besuche in den Einrichtungen auf einen Besucher je Bewohner und eine Stunde Dauer beschränkt. Möglichst soll auf Besuche ganz verzichtet werden.
Appell an Wuppertaler Unternehmen
Die Stadtverwaltung hat entschieden, dass Beschäftigte der Verwaltung, die aus Risikogebieten zurückkehren auch dann vierzehn Tage zuhause bleiben, wenn sie keine Symptome zeigen. Damit geht die Stadt im Sinne der Ausbreitungsvermeidung des Coronavirus über die Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinaus. Die Verwaltung appelliert an die Wuppertaler Unternehmen, sich diesem Beispiel wenn möglich anzuschließen.
Quelle: Stadt Wuppertal
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