04.08.2011CtEvD
Weltkulturerbe Müngstener Brücke: Aufruf des Landes erfolgt
Jeder Vertragsstaat der Welterbekonvention der UNESCO ist gehalten, eine Vorschlagsliste (Tentativliste) mit den mittelfristig beabsichtigten Nominierungen zu führen. 1998 wurde die deutsche Vorschlagsliste zuletzt aktualisiert und wird bis 2015 abgearbeitet sein.
Um nun diese Liste fortzuschreiben, hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, dass jedes Bundesland bis zum 1. August 2012 zwei Vorschläge vorlegen kann.
Besonders berücksichtigt werden dabei unterrepräsentierte Typen von Stätten wie das industrielle Kulturerbe, zu denen auch die Müngstener Brücke gehört.
Im Jahr 2013 sollen die Vorschläge der Länder bereits evaluiert der Kultusministerkonferenz vorgelegt werden.
Offenes Interessenbekundungsverfahren
Der erste Schritt für das Projekt „Weltkulturerbe Müngstener Brücke“ kann nun gegangen werden. Der offizielle Aufruf des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr hat heute die Bergische Entwicklungsagentur (BEA) erreicht. Adressiert an den Städtetag NRW, den Städte- und Gemeindebund und den Landkreistag wird es an interessierte Mitgliedskommunen und Stellen weitergeleitet und ist so auch bei der BEA angekommen.
Bis zum 1. November 2011 muss das Antragsformular nun ausgefüllt vorgelegt werden.
Von sechs Kriterien muss nur eins zutreffen
Dieses muss eine ausführliche Beschreibung, eine Rechtfertigung des außergewöhnlichen, universellen Wertes, Aussagen zur historischen Echtheit und/oder Unversehrtheit und Vergleiche mit anderen ähnlichen Bauwerken enthalten.
Darüber hinaus muss begründet werden, warum ein oder sogar mehrere UNESCO-Kriterien für Kulturerbe zutreffen.
Diese sind (Originaltext UNESCO):
- Die Güter stellen ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar.
- Die Güter zeigen für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung auf.
- Die Güter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur dar.
- Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen.
- Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung dar, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird.
- Die Güter sind in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft.
Für Anfang Oktober hat das Ministerium eine Informationsveranstaltung angekündigt. Auch wenn Carsten Zimmermann, Projektleiter bei der BEA, schon jetzt bestens informiert und im Thema ist, will er diese Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen lassen. „Man erhält sicherlich nochmal Hinweise darauf, wie detailliert man den Antrag gestalten muss und welche Gutachten in Folge notwendig werden könnten.“
Für den Antrag holt man aber auch den Rat von externen Experten ein, die Unteren Denkmalbehörden der bergischen Städte sind ohnehin mit eingebunden.
Quelle: PM BEA vom 04.08.11
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